[size=12]Meine Schwester hat bereits seit Ende September 2009 Hartz IV beantragt. Oblgeich wir alle Rückfragen des Amts immer umgehend beantwortet haben, ist bisher, 4 Monate später, noch kein Geld eingegangen, Damit meine Schwester überhaupt etwas zu Essen kaufen konnte, habe ich ihr im Rahmen eines Privatdarlehens Geld geliehen. Nun sagt das Amt, das mittlerweile den grundsätzlichen Anspruch zumindest mündlich bestätigt hat, dass rückwirkend keine Zahlung mehr möglich ist. Der Grund dafür soll sein, dass meiner Schwester sowieso nur Hartz IV auf Darlehensbasis bekommen hätte, da ihr noch ein Teil einer Wohnung gehört, die aber derzeit nicht verkäuflich ist. Das ist ja auch grundsätzlich ok so. Das Amt sagt, dadurch dass ich ein Darlehen gewährt habe (was ich laut Amt "nicht hätte tun sollen"), ist der Staat nicht mehr zuständig. Das ist aber nun für mich ein Problem, da ich das Geld dringend zurück haben muss. Ich bin ja rechtlich gar nicht zur Unterstützung verpflichtet, die ARGE aber schon. Hat jemand Erfahrung mit so einem Fall?
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hallo,
deine Schwester hat Anspruch auf Leistungen ab Antragsstellung. Ob diese als Darlehen oder Beihilfe gewährt werden, spielt keine Rolle. Solange die Wohnung nicht verkauft ist, hat die Arge zu zahlen.
Sie bekommt die Hilfe zunächst als Darlehen, weil das Geld aus dem Wohnungsverkauf zunächst nicht verwertbar ist. Sollte die Wohnung verkauft werden, wird das Geld zum Lebensunterhalt angerechnet, und Sie muss dementsprechend die Leistungen an die Arge zurückzahlen.
Sie sollte lieber einen Anwalt ausuchen. Legt ggf. einen Widerspruch gegen den Bescheid ein. -
Danke für die schnelle Antwort. Meine Frage ist aber auch, ob die Arge auch rückwirkend zahlen muss, wenn ich in der Zwischenzeit über ein privates Darlehen geholfen habe. Ich habe ja nur Geld geliehen, weil meine Schwester sonst nichts gehabt hätte, während sie auf die Antragsbewillgung gewartet hat. Jetzt will die Arge nicht rückwirkend zahlen, weil sie ja von mir Geld bekommen hat. Ich war aber rechtlich gar nicht verpflichtet, zu helfen, ganz im Gegensatz zur Arge. Jetzt soll ich auf die Rückzahlung warten, bis irgendwann einmal die Wohnung verkauft ist. Das kann doch juristisch nicht ok sein, oder? Hat jemand Erfahrung?
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Hier spielen zwei Paar Schuhe eine Rolle, zum Einen liegt hier offenbar, was noch zu prüfen wäre, ein Vermögen vor, deshalb Darlehen, undzwar seit Antragstellung.
Zum Anderen ist grundsätzlich auch ein Darlehen ab Antragstellung zu gewähren.
Die Schwester hätte z.B. einen Vorschuß verlangen können, offenbar spielten fehlende Unterlagen eine Rolle, jedoch kann es nicht sein, daß die Arge nun aufgrund eiens priv. Darlehens dieses als Anlaß nimmt die Zahlung zu verweigern, das geht so nicht. -
Was ich daran nicht verstehe ist, warum man solange wartet bis man was von der ARGE hört. Wenn ich im September 2009 den Antrag abgegeben hätte, wäre ich denen schon zwischendurch auf die Füsse getreten. Wenn ihr euch nicht meldet, müssen die ja davon ausgehen, dass ihr euch schon irgendwie behelfen könnt. Naja gut, ist nunmal so geschehen.
Ihr müsst es schon schriftlich festhalten, dass Du ihr das Geld geliehen hast und in welcher Höhe. Bei der ARGE muss man immer alles schriftlich festhalten und belegen.
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Zitat
Meine Frage ist aber auch, ob die Arge auch rückwirkend zahlen muss, wenn ich in der Zwischenzeit über ein privates Darlehen geholfen habe. Ich habe ja nur Geld geliehen, weil meine Schwester sonst nichts gehabt hätte, während sie auf die Antragsbewillgung gewartet hat. Jetzt will die Arge nicht rückwirkend zahlen, weil sie ja von mir Geld bekommen hat. Ich war aber rechtlich gar nicht verpflichtet, zu helfen, ganz im Gegensatz zur Arge.
Ein privates Darlehen wie in deinem Fall darf nicht als Einkommen angerechnet werden, die ARGE muss trotzdem die volle Summe zahlen.:p
---> Hier ein Artikel zum Beschluss des Landessozialgerichts von Nordrhein-Westfalen
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