kdu

  • im prinzip gilt:


    Zitat

    Wenn von dem Hartz IV -Empfänger alle Angaben korrekt geleistet wurden, und die Leistungen auf Grund einer falschen Berechnung eines Sachbearbeiters erfolgt ist, muss das Geld nicht zurück gezahlt werden. Aber auch nur dann!

  • bei uns hat sich der abschlag für abwasser geändert,ist gesunken.habe das im september 2009 bei der arge eingereicht(,Meine frau war als zeugin mit). die sachbearbeiterin sagt das das nicht stimmt,wir haben sogar eine eidesstattliche erklärung abgegeben,kriegen aber kein recht und werden als lügner hingestellt. soll ich in widerspruch gehen und hoffen das die mir glauben?