Hallöchen,
nach Suche in diesem Forum bin ich über dieses Thema gestolpert: http://www.sozialleistungen.in…cht-verheiratet-5007.html
Bin aber nicht sicher ob dies auch bei mir zutrifft.
Ich wohne seit 5 Jahren in einer Wohnung, vor etwa 2,5 Jahren ist meine Freundin zu mir gezogen. Ich war derzeit in Ausbildung, sie arbeitslos, dadurch zahlte das Amt keinen Mietanteil "unerlaubter Umzug". Dies war für mich OK, da ich die Wohnung davor ja auch schon alleine zahlte.
Nach der Ausbildung war ich dann einige Monate Arbeitslos, ich erhielt aufstockendes Hartz4, sie das normale Hartz 4.
Nun habe ich eine Arbeit gefunden und muss mich dafür selbstständig machen, so weit ok. Ich ging am Freitag zum Amt um mich abzumelden, dort wurde mir gesagt, dass wenn ich mehr verdiene wie unser gemeinsamer Hartz4 Anspruch, sie ebenfalls nichts mehr bekommt.
Ich frage mich nun ob dies rechtens ist, da wir nicht verheiratet sind, wir keine Kinder haben und auch sonst getrennte Konten hatten. Würde ich die Beziehung beenden und sie müsste wieder zu ihren Eltern ziehen, so müsste das Amt ja auch bezahlen, da ich ja nicht unterhaltsverpflichtet bin.
Wie im oben genannten Beitrag treffen die Punkte des genannten Paragraphen auch nicht zu, außer das mit dem "mehr als 1 Jahr zusammenleben".
Somit die Frage, kann ich dagegen was tun? Oder nur indem sie wieder auszieht/sich ummeldet?
Mit besten Grüßen