Hallo allezusammen , ich habe versucht die 8 € die mir meine Krankenkasse ab diesen Monat verlangt vom Amt ersetzt zu bekommen und dies wurde abgelehnt . Ist es jemandem auch so ergangen ?
Gruß
canx
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Hallo,
durch die Erhebung des Zusatzbeitrags steht dem Versicherten ein Sonderkündigungsrecht zu. Dies ist grundsätzlich zur Vermeidung der Zusatzbeiträge vorrangig in Anspruch zu nehmen.
Die Zusatzbeiträge sind also nur erstattungsfähig, wenn die Nutzung des Sonderkündigungsrechts und damit der Wechsel zu einer Krankenkasse ohne Zusatzbeiträge nicht möglich ist (zum Beispiel, wenn der ALG II Bezug erst nach Festsetzung der Zusatzbeiträge eintritt) oder wenn der Welchsel der Krankenkasse für den Betroffenen eine besondere Härte bedeuten würde.
Gruß
Philipp
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