Hat mein Mann anspruch oder werden wir verhungern

  • Hallo Ihr lieben ich hoffe das ich hier antworten finde kann.


    Ich bin 32 Jhare alt. Mein Mann lebt zur Zeit noch nicht in Deutschland. Ich bin als ich das letzte mal bei meinem Mann zu Besuch war schwanger geworden. Heute haben wir die Nachricht bekommen das mien Mann nächste Woche sein Visum bekommen wird.


    Ich beziehe zur Zeit Hartz4. UNserKind wird wohl anfang Oktober zur Weltkommen.
    Ich habe heute gehört das mein Mann keinen anspruch auf Hartz4 hat, aber trotzdem als erstes den Intrgationskurs machen soll. Weiter hin wird mir die Miete um seinen Mietanteil gekürz sprich als um die hälfte gekürzt. Ich bin verzweifelt, wie soll das werden wenn die Miete gekürzt wird dann müssen wir das ja ausgleichen das ist ja normal. Aber wenn ich von meinen 359€ noch 200€ Miete zahlenmuss. Was sollen wir den essen. Hygieneartikel braucht man ja auch. man kann nicht mit 2 Personen vonvon 50 € leben. Strom wasser und tele muss ja auch noch bezahlt werden.


    Kann man dann noch irgendwo Geld beantragen, Grundsicherung oder Sozialhilfe oder sonstiges?
    Ich dreh wirklich durch. Wir würden gerne in seinem Land leben aber das Problem ist da er verdient nicht genug um eine Familie zuernähren.
    Lg nurija

  • Hallo


    @ Danilo


    Meine Frage war aber ob mein Mann wenn er kommt die ersten 3 Monate anspruch hat da kommt er ja nach Deutschalnd mit dem Touristen Visum. Bzw hat nur einen Aufendhalt von 3 Monaten und dann wird das Visum um geändert in einen Aufendhaltstitel. So Genau weiss ich das acuh nicht. Nur das mein Mann eben die ersten 3 Monate ein anderen Aufendhalt hat als nach diesen 3 Monaten.


    Jetzt weiss ich eben nicht ob man überbrückend während den ersten 3 Monaten Hartz4 oder Sozialhilfe beziehen kann als Frisch eingereister
    lg nurija


  • Du musst zum Ausländeramt/Integrationsamt gehen und dich beraten lassen. Wenn ihr verheiratet seid, dann kommt er nicht als Tourist, sondern zur Familienzusammenführung. Das muss aber hier mit der zuständigen Behörde und dann mit dem Konsulat geklärt werden.Die werden dir helfen, damit ihr nicht verhungern müsst und so lange ihr ohne Arbeit seid auch Sozialleistungen erhaltet.

  • Hallo nurija,


    es wäre wichtig zu wissen mit welchem Visum er einreist. Sollte es tatsächlich ein Touri-Visum sein, kann man dieses nicht so einfach in Deutschland umschreiben, selbst wenn du bereits schwanger bist. Sollte er ein Visum zur Familienzusammenführung erhalten, sieht die Sache natürlich anders aus. Dann hat er auch Anspruch auf Hartz IV, denn er erfüllt dann alle notwendigen Voraussetzungen dafür.
    Auch die ABH wird dir keine große Hilfe sein.........das sage ich aus eigener Erfahrung.


    Ich habe mit meinem Mann eine ähnliche Geschichte hinter mir. Bei Interesse meld dich bei mir per PN.


    Ansonsten kannst du im Moment schonmal einen Schwangeren- Mehrbedarf beantragen. Der steht dir zu.

  • Hallo,


    also meine Schwester hatte den gleichen Fall, nur ohne die Schwangerschaft.


    Mit einem Touristenvisum wird er keine Leistungen erhalten.


    Wenn er danach aufgrund der Familienzusammenführung einen Aufenthaltstitel erhalten soll, muss Du belegen können, dass Du ihn finanziell tragen kannst. Oder hat sich das mittlerweile geändert?


    Erst als meine Schwester einen Job gefunden hat wo sie genug verdient, dass beide ohne Staatliche Hilfe davon leben können, hat er seinen Aufenthaltstitel bekommen.


    Aber vielleicht ist es ja mittlerweile auch anders. Ich würde persönlich vorsprechen bei der Arge und nachfragen, wie sich das mit den Leistungen genau verhält und am besten bevor dein Mann hierher kommt..