Erneute Leistungen nach Reha-Aufenthalt?

  • Mir liegt folgendes Problem/Frage auf der Seele:


    Ich habe mich seit dem 1.1.2010 arbeitslos gemeldet, da ich meine
    Jobs im vergangenen Jahr auf Grund meiner psychosomatischen Probleme
    nicht mehr schaffen konnte und mich kündigen ließ.
    Seit Herbst 2009 läuft meine Antrag für die psychosomatische Klinik,
    welche ich ab ca. Juni für 3-6 Wochen besuchen werde.


    Selbstverständlich komme ich um die Bewerbungsbemühungen nicht herum
    und in der kommenden Woche werde ich (gut oder weniger gut?) einige
    Vorstellungsgespräche durchlaufen. In meiner Bewerbung habe ich klar
    zu verstehen gegeben, dass ich nur an einem 20-Stunden-Job
    interessiert bin.
    Ich möchte wirklich nichts lieber, als NICHT mehr an die Bürokratie
    des Arbeitsamtes gebunden zu sein. Auf der anderen Seite weiß ich
    nicht, wie ich meinen möglichen Arbeitgebern die Situation schildern
    soll, zumal der Aufenthalt ziemlich sicher in die Probezeit fallen
    könnte.


    Sie können mich ohne Probleme kündigen und lohnt sich der Aufwand für
    alle drei Parteien überhaupt???


    Und wie wäre es, wenn ich mich nach einer krankheitsbedingten
    Kündigung vom Arbeitgeber erneut ans Amt wenden müsste für einen
    weiteren Antrag?
    Wäre das Jobcenter für weitere Leistungen oder einen Neuantrag trotz
    Krankheit zuständig?

    Amelie

  • Du solltest "Klartext" mit der für dich zuständigen Sachbearbeiterin (Vermittlerin) reden. Normalerweise müßte dich die Amtsärztin (war bei mir vor Jahren der Fall) untersuchen und ein Ergebnis "schriftlich" festhalten, also ein "Gutachten" erstellen, dass dir dann (vermutlich) bescheinigt, dass du krankheitsbedingt nur soundsoviel Stunden arbeiten kannst. Vor einer eventuell stattfindenden "Reha" Bewerbungen zu schreiben und/oder sogar irgendwo anzufangen, halte ich für mehr als ungünstig; daher wie gesagt, wäre eben auch das "klärende" Gespräch mit deiner Sachbearbeiterin bzw. dem Sachbearbeiter mehr als notwendig.