Hallo zusammen
bin durch zufall hier gelandet weil ich ne frage einhgeben habe bei google.
also ich bin mutter einer sieben jährigen tochter und bin mit meinem 2 kind schwanger.meine wohnung ist eigentlich angemessen,für drei personnen,wenn es denn dann da ist, die arge würde diese auch übernehmen.habe mich dort im vorfeld erkundigt da ich zur zeit noch barfög erhalte.
meine frage ist jetzt.ich möchte mit meinem partner zusammen ziehen, demnach steht mir laut der tabelle eine wohnung mit 4 personen von 90 qm zuund einer kaltmiete in höhe von 459 euro.
da mein zweites kind noch nicht geboren ist, möchte ich gern wissen zu welchem zeitpunkt ich in eine größere wohnung ziehen darf?
dann habe ich gelesen,das ein sägling ja nicht als eigenständige person zählen soll, aber steht einem paar nicht ein schlafzimmer zu ohne sich dieses mit einem säugling zu teilen?
und der altersunterschied zwischen den kindern ist ach zu groß als das man sie in ein zimmer tun kann.
wie sieht es denn aus ich bin asthmapatient und habe ein attest das ich auf grund dessen ein eigenes zimmer brauche.wird das berücksichtigt.
lg und danke