Leistungen bei Arbeit des Partners?

  • Hallo,


    folgender Sachverhalt. Im Momen beziehen meine Partnerin und ich (leider) ALG II. Von den 323€ monatlich wird das Kindergeld, was ich auf Grund einer Behinderung noch bekomme für beide als Einkommen abgezogen. (Ist das soweit rechtens).
    Weiterhin erhalten wir Mietzuschüsse i.H.v. knapp 400€.


    Nun ist es so, dass meine Partnerin eine Arbeitsstelle in Aussicht hat, bei der sie etwa 1200€ brutto, also etwa 800-850€ netto bekommen wird bzw. würde.
    Bei der Agentur sagte man ihr, sie würde bei geringem Verdienst eine Art Einkommenszuschuss bekommen. Jedoch konnte ich nicht finden, wo das geschrieben steht.


    Weiterhin stellt sich mir die Frage, in wie weit wir dann als Bedarfsgemeinschaft noch Leistungen bekommen, und ob wir gemeinsam dann auch wirklich "mehr" in der Tasche haben.


    Angemerkt sei noch, dass ich "nur" wissen möchte, wieviel wir zu erwarten haben bis ich endlich meine Arbeitsstelle antreten kann.


    Ich danke vielmals!

  • Aufgrund deiner leider nur unvollständigen Angaben kann ich nur "mutmaßen", dass ihr bei einem Netto deiner Partnerin in Höhe von - sagen wir mal - 900 € zusätzlich Wohngeld erhalten werdet und außerdem eine Befreiung von der Zuzahlung (krankenkassenmäßig) erhalten werdet (zu beantragen natürlich bei der Krankenkasse). Damit entfallen für euch die jeweilig quartalsmäßig anfallende Praxisgebühr (80 € bei 2 Personen) und auch die Zuzahlung, was Medikamente betrifft und auch (falls es leider dazu kommt) die Zuzahlung bei Krankenhausaufenthalt etc.

  • Habe auch eine Frage.


    Meine Mutter ist seit Okt. 2009 Arbeitslos bis Dez. 2009 hat sie Arbeitslosengeld 1 bezogen.


    Da das Geld von meinem Papa hinten und vorne nicht reicht wollte Sie jetzt Hartz IV beantragen wo sie auch große scheu vor hatte. Von wegen Schmarotzer usw. Habe sie letztendlich dazu getrieben...


    Also mein Papa verdient netto 1800 €
    Ich unter 25 Jahre 700 € netto
    mein Bruder Bundeswehrsoldat 1200 € netto
    mein andrer Brunder ü. 25 Jahre Arbeitslos


    als meine Mutter das beim Abeitsamt so aufgelistet hat hieß es sie würd nichts bekommen da ihr Mann und ihre Kinder zuviel verdienen.
    Ich habe meine Eltern jetzt auch schon sehr viel unterstützt aber man kann ja nicht von den Kindern verlangen, dass die was beitagen ich meine ich habe auch fixe kosten die ich tragen muss da bleibt bei mir und meinem Brudner nicht viel über.
    Stimmt das man den Verdienst der Kinder beirechnen darf?

  • Jeanny
    Bitte, bitte mach`doch ein eigenes Thema auf, wenn du eine Frage hast und hänge dich nicht einfach irgendwo dran. Viele Nutzer hier, die Antworten geben, lesen und lesen und lesen und merken dann am Ende, dass da eine komplett andere neue Frage entstanden ist.


    Zu deiner Frage. Verstehe glaube nicht richtig. Natürlich spielen die Kinder im Falle deiner Ma - Eltern insgesamt - keine Rolle mehr, da sie (ihr alle Drei also) selbständig (arbeitend bzw. über 25 Jahre alt seid.Wenn dein Pa 1800 Euro netto verdient, betreffen die also ausschließlich deine Eltern, also diese 1800 Euro müssen dem Lebensunterhalt der beiden Dienen. Ehrlich - hast du dir mal (vor Fragestellung) die H IV-Sätze angeschaut? Es gibt pro Nase, also pro erwachsenem Hilfebedürftigen den Regelsatz in Höhe von 359 Euro zuzüglich dann der Kosten der Unterkunft (=KdU), also der Mietkosten.
    Selbst, wenn deine Eltern jetzt nur noch alleine in ihrer Wohnung /ihrem Haus leben, liegen sie mit den restlichen verbleibenden etwa 1100 Euro noch weit, sehr weit über dem Betrag, der von Amts wegen für zwei Personen als KdU-Bemessungsgrenze angesetzt werden würde. Also Fazit, deine Eltern liegen weit über den Regelsätzen und erhalten somit natürlich kein aufstockendes H IV.