Dazuverdienst 100 €?

  • Hallo an alle, die sich mit der Materie auskennen.


    Eine sehr gute Freundin von mir ist Hartz IV Empfängerin. Sie hat eine fast volljährige Tochter und wohnt mit Ihr allein. Hat eigentlich keinen schlechten Beruf, Sie ist Wohnungswirtschaftler, heute wohl Immobilienmakler genannt. Das Alter passt auch. Sie ist "erst" 37 Jahre jung. Ich weis, dass Sie sich permanent überall bewirbt und Sie sich nicht auf die Sachen vom Amt verlässt, weil man da oft verlassen ist. Aber das ist alles nicht das Problem.
    Sie geht nebenbei arbeiten und verdient genau 100 euro im Monat dazu. Auch das war bis vor 7 Monaten kein Problem. Hat ja immer Ihre Lohnabrechnung hin gefaxt und das auch ordnungsgemäß angegeben. Vor 7 Monaten wechselte auf dem Amt Ihre Bearbeiterin. Die zieht Ihr jeden Monat die 100 euro von Ihrem Hartz IV ab! Die Bescheide waren schon falsch. Dagegen ist Sie in Widerspruch gegangen. Jeden Monat werden die 100 € abgezogen, ohne Begründung warum. Widersprüche wurden bis heute nicht bearbeitet. Reden kann Sie mit der Frau nicht. Die macht komplett dicht. Einmal sagte sie meiner Freundin wortwörtlich und mit Hassverzerrtem Gesicht : " Sie kriege ich auch noch!" Auf die Frage was Sie damit meinte, kam nur ein grinsen.
    Frage:
    Bei 100,00 € dazu Verdienst werden doch grundsätzlich keine Abzüge getätigt, oder?
    Was kann man rechtlich dagegen tun? Sollte man zum Anwalt gehen? was kann man dagegen tun, wenn meine Widersprüche nicht beantwortet werden? Verliert man den Anspruch auf die zu Unrecht abgezogenen 700 € aus den letzten 7 Monaten? Kann man die Sachbearbeiterin ablehnen?
    Fragen über Fragen. Wer kennt die Antworten?

  • @ seelachs - Hallo, ich denke die Antworten sind alle an der Sache vorbei ! Zwar kommen mir einige Dinge auch was komisch vor, z.B.: das die gute Frau einen Job als Immobilienverwalterin macht und trotzdem im HARTZ IV Bezug stehen soll und zum Zweiten die Fragestellung zu den 100€ Freibetrag.
    Ersteres kann ich ja verstehen, sofern sie kein Festeinkommen hat das ihr die Grundexistensz absichert, hat die gute Frau Anspruch auf ergänzendes, aufstockendes ALG II.


    Was die Annahme betrifft 100€ wären grundsätzlich frei, diese würden aber grundsätzlich abgezogen nur nochmals folgende Vorgehensweise bei der Berechnung der Leistungen!


    Es wird der grundsätzliche Bedarf ermittelt und von diesem Betrag werden dann die Verdienste (Einkommen) abgezogen und damit es sich halbwegs lohnt doch zu Arbeiten - auch wenn uns Westerwelle und andere immer etwas anderes erzählen wollen, darf die Arbeitende Person dann einen sogenannten Freibetrag geltend machen! Dieser Freibetrag liegt nun mal bei vielen Verdiensten in unterschiedlichen Bezugsgrößen vor, abhängig vom Verdienst und wird wie folgt errechnet: die Summe bis zu den ersten 100€ ist frei das heißt wer lediglich 100€ Verdienst hat gewinnt bei ALG II noch 100€ durch diese Freigrenze wenn er bis zu dieser Summe arbeiten geht, weil ihm das Amt (die ARGE) dann nichts von den Gesamt-Bezügen abziehen kann. Dieses in Abzug bringen wird deshalb gemacht weil ein Arbeitgeber ja das Gehalt nicht an die ARGE sondern an den Mitarbeiter ausbezahlt - ausserdem würde eine solche Praktik zu einer unnötigen Aufblähung der Verwaltung führen, abgesehen von vielen anderen Widerspruchsmöglichkeiten der Bürger gegen eine solch praktizierte Vorgehensweise!
    Ab dem 101€ Hinzuverdienst wird der eine € mit nur noch 20% als Freibetrag gerechnet, also ist der dann durch das Einkommen erwirtschaftete Freibetrag 100,20€ und 0,80€ von diesem Verdienst werden von den zu erhaltenen Leistungen abgezogen!


    So, da Du angibst das man Deiner bekannten 100€ abzieht kann ich Dir sogar sagen wie hoch das Einkommen der Bekannten ist, da die 100€ lediglich den 80%-igen Abzug darstellen! Und dies hat mit den 100€ Freibetrag nur in sofern etwas zu tun das in der gesamtsumme der Abzüge diese bereits zu Gunsten Deiner Bekannten verrechnet wurden.


    wenn Du von dem Bruttoverdienst der bekannten in Höhe von 225€ ausgehst, 100€ Freibetrag geltend machst und dann 20% als Eigenbehalt ermittelst siehst Du das Deine Bekannte von diesem Betrag 125€ behalten darf den Ihr die ARGE nicht von den ALG II Leistungen abzieht. 80% von 125€ sind nun einmal 100€ und rein zufällig auch der Freibetrag beträgt 100€.


    Somit werden Deiner Bekannten nicht zu Unrecht die 100€ Freibetrag abgezogen die Sie angeblich in Form von weniger ALG II erhält, sondern die rechtmässigen 80% die sie abzugeben hat bei einem Verdienst der über 100€ liegt.


    Deine Bekannte bekommt, wenn Du das nachprüfen möchtetst nämlich ALG II minus 100€ aber plus 225€ Hinzuverdienst
    also 100€ Freibetrag plus 20% des darüber hinaus gehenden Betrages!


    Es ist also gänzlich überflüssig bei sowas in Widerspruch zu gehen! Allerdings ist die Sachbearbeiterin prinzipiell dazu verpflichtet Deine Bekannte über die genaue Errechnung aufzuklären, das hierzu einige Fallmanager definitiv nicht in der Lage sind soetwas verständlich zu erklären ist nun einmal dem Umstand geschuldet das man auch eine Bereitschaft dazu mitbringen müsste, die aber spreche ich vielen Sachbearbeitern einfach ab, sie sitzen derweilen auf einem über Jahrzehnte gesicherten hohen Amtsschimmel und sind es bisweilen nicht gewöhnt über den Tellerrand hinaus zu schauen, trotz hoher Schulbildung oder sogar Studium! Aber, das ist nun einmal so!!!



    Noch ergänzend ab Einkommen von über 800€ wird wieder ein anderer prozentualer Satz zur Ermittlung des Freibetrages herangezogen nur der Ordnung halber!

  • @Grunert


    was hat man dir denn heute morgen in den kaffee getan?:confused:


    wenn die frau, wie angegeben 100 euro verdient, dann hat sie diesen verdienst anrechnungsfrei und die arge dürfte ihr nichts von ihren regulären hartz4-einkommen abziehen.

  • @ Danielo - Hat eigentlich keinen schlechten Beruf, Sie ist Wohnungswirtschaftler, heute wohl Immobilienmakler genannt. Das Alter passt auch. Sie ist "erst" 37 Jahre jung. Ich weis, dass Sie sich permanent überall bewirbt und Sie sich nicht auf die Sachen vom Amt verlässt, weil man da oft verlassen ist. Aber das ist alles nicht das Problem.
    Sie geht nebenbei arbeiten und verdient genau 100 euro im Monat dazu.


    Manche drücken sich zwar was doof aus, aber so wie das zu verstehen ist hat die Frau ja einen Job und einen Hinzuverdienst (sie geht nebenbei arbeiten)


    Dann wird es wohl es wohl "Registriericum" gewesen sein was man mir in den Kaffe getan hat! .-)

  • der erste satz in der anfrage ist doch folgender:


    Zitat

    Eine sehr gute Freundin von mir ist Hartz IV Empfängerin


    dann:


    Zitat

    dass Sie sich permanent überall bewirbt und Sie sich nicht auf die Sachen vom Amt verlässt, weil man da oft verlassen ist


    schlaf doch mal richtig aus!:D