Privater Kredit zur Sicherung der Miete als Unterhalt berechnet

  • Hallo liebe HartzIV-Experten oder Mitleidende,


    ich habe eine Frage, die ich mir selbst durch das Studieren der ganzen Gesetze nicht beantworten konnte. Ich hoffe, dass mir hier jemand helfen kann, da ich gerne Widerspruch gegen meinen HartzIV-Bescheid einlegen würde.


    Hier mein Sachverhalt:
    1. Ich habe mein Staatsexamen im Dezember erhalten und bin seit Dezember arbeitslos.
    2. Mein Referendariat fängt erst im September an, daher war ich auf Jobsuche, es hat jetzt auch geklappt, ab 1.3 habe ich einen Aushilfsjob.
    3. Mein Antrag ging am 30. Dezember ein. Hätte demnach Anspruch auf HartzIV für Januar und Februar.
    4. ich bekäme 423, 21 Euro für Miete (die tatsächliche Warmmiete beträgt 484,31 Euro, billig für münchner Verhältnisse)
    5. Für die Sicherung des Lebensunterhaltes bekäme ich 359 Euro, da ich alleinstehend und über 25 Jahre alt bin.
    6. Mein Opa unterstützt mich mit monatlich 50 Euro. Das haben die mir auch berechnet, ist ja in Ordnung.
    7. Mein Vater hat mir für Januar 500 Euro überwiesen, damit ich die Miete und die monatliche Abschlagszahlung für Strom bezahlen kann. (Man wartet ja eine Weile auf das HartzIV-Geld, also muss man anderweitig sich durchschnorren, damit man nicht irgendwann auf der Straße sitzt)


    Diese 500 Euro ist allerdings kein Geschenk, sondern von meinem Vater geliehen. Hätte ich keine Miete bezahlt, hätte sich der Vermieter sehr gefreut.
    Da ich seit Dezember ja keinen Job mehr habe, musste ich von etwas leben und habe von meiner Oma zusätzlich 300 Euro erhalten, allerdings nur im Januar. Von mir aus, sollen sie auch die 300 Euro anrechnen, denn die muss ich nicht zurückgeben.


    Aufgrund dessen habe ich für Januar nichts bekommen. Von mir aus soll die ARGE die 350 (Geld von den Großeltern) berechnen. Aber die 500 muss ich zurückzahlen, da mein Vater ja nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet ist und auch nicht in der Lage ist, mir das Geld zu schenken.


    Die ARGE hat Kontoauszüge bis zum 17. Januar.


    Nun hat die ARGE auf für den Monat Februar die 500 Euro als Unterhalt Einkommen berechnet auf der Grundlage, weil ich es ja im Januar bekommen habe. Auch sehr lustig, diese Annahme.


    Mit der Einkommensbereinigung definiert die ARGE mein zu berücksichtigendes Gesamteinkommen auf 500 + 50 (Opa) - 30, demnach 520 Euro.
    Der Betrag für die Sicherung des Lebensunterhaltes ist 359 - 520, nach Meinung der ARGE.
    Daher sagen sie, dass ich 161 Euro ja zu viel habe. Was ich gar nicht habe. Auch ein dezenter Witz.


    Berechnung also für Februar: 423,21 - 161 = 262.


    Jetzt habe ich tatsächlich 262 Euro erhalten. Ich habe aber für Januar mit 423,21 (nicht mit den Kosten zur Sicherung des Lebensunterhaltes, da ich ja 350 Euro von meinen Großeltern bekommen habe) und für Februar mit 423,21 + 359 Euro abzüglich der 50 Euro von meinem Opa gerechnet. Also etwas mehr als 262 Euro. Damit hätte ich dann auch schon mal ein bisschen Schulden bei meinem Vater begleichen können.


    Kann mir jemand sagen, ob geliehenes Geld (500 von meinem Vater) zur Sicherung der Wohnverhältnisse als Unterhalt /Einkommen angerechnet werden kann??


    Ich frage mich, wie ich die Schulden zurückzahlen soll. Gut, wenigstens habe ich ab 1.3 einen Vollzeitjob 160 Std. für gigantische 816 Euro netto. Doch von 816 netto allein 485 Miete bezahlen, davon Leben und Schulden zurückzahlen, das wird auch noch witzig.


    Danke im Vorraus für hilfreiche Antworten,


    die marginal finanziell verzweifelte Annioni :(

  • @ Annioni


    was ich bei solchen Anfragen nicht begreife ist die Dummheit der Leute! Warum hat Dein Vater Dir den Betrag denn auf das Konto überwiesen und nicht in bar gezahlt, so wären einige Probleme doch gar nicht erst entstanden.


    Mag ja sein das der weiter weg wohnt, aber dann hätte er es ja auch über die Großeltern abwickeln können!


    Jetzt musst Du der ARGE belegen das der Geldbetrag nur als Darlehn vom Vater gegeben wird und wie glaubhaft solche Dinge dann im Nachhinein geregelt noch bei einem Verfahren am Sozialgericht gegen den Bescheid betrachtet werden kannst Du Dir doch auch wohl denken.


    Trotzdem solltest Du in Widerspruch gehen mit eben jener Begründung das die Hilfe von Dritter Stelle per Darlehn gegeben wurde.


    Was dadurch für Dich aber schwer zu belegen ist, ist rein rechtlich Deine Bedürftigkeit gegenüber dem SGB II, denn eigentlich hast Du ja die Möglichkeit gefunden diese abzuwenden, nämlich in Form eines Darlehns! So verfährt z.B. die ARGE auch bei Selbstständigen, denen man grundsätzlich eine Kreditaufnahme vorrangig zumutet wennArbeitslosigekeit und Bedürftigkeit droht. So gesehen bist Du in einer beneso beschissenen Lage wie Selbstständige die eigentlich auf ALG II angewiesen sind!


    Du musst also unbedingt den Widerspruch damit begründen das man Dir von Amtswegen die Unterstützung in sofern unterschlagen hat, indem man Dich nicht auf die Möglichkeit einer Vorschusszahlung durch das Amt hingewiesen habe!


    Ich schreibe immer wieder, die ARGE verzögern nicht umsonst die bewilligung von Leistungen, denn im Gesetz steht wenn nicht anders der Lebensunterhalt gesichert werden kann und wie kann man das besser prüfen als mit dem Umstand die Menschen einfach mal gänzlich ohne Kohle da stehen zu lassen??? Findet sich ein anderer Weg, war die Vorsprache beim Amt eigentlich sogar Unrechtmässig, neuerdings klagt man sogar gegen solche Antragsteller !!!


    Der Unberechtigte Antrag stellt ja eigentlich auch in gewisser Form einen Missbrauch da, er kostet unnötig Zeit und bei Leistung auch Geld!


    Trotzdem solltest Du in Widerspruch gehen und auch klagen!

  • Hallo Horst!


    Erst mal ein Dankeschön für deine ausführliche Antwort.


    Zur Klärung: Ich wohne von meiner GESAMTEN Familie weit weg, da ich wegen des Studiums umziehen musste. Daher wäre eine Barzahlung nicht möglich gewesen. Per Post wäre natürlich noch eine Lösung gewesen, allerdings wer will schon Geld per Post verschicken???


    Nein, auf eine Vorschusszahlung hat man mich tatsächlich nicht hingewiesen. Ich habe den Antrag vor Weihnachten abgegeben, gestempelt wurde er am 30. Dezember und am 6. Januar hatte ich mein erstes Gespräch bei meinem zuständigen Beamten. Da ging es nur darum, was ich noch alles abzugeben habe und dass meine Jobvermittlerin im Urlaub ist, sich dann aber bei mir melden würde (was auch nicht eingetreten ist, ich hätte diese Woche meinen ersten Termin bei ihr gehabt nachdem ich darum gebeten habe, in der Zwischenzeit habe ich aber selbst einen Job gefunden) In diesem ersten Gespräch wurde ich in keiner Weise auf Vorschusszahlungen hingewiesen. Der Kontoauszug zeigte 303,56 Euro MINUS an, vielleicht hätte er bei einem genehmigten Dispo von 200 erkennen können, dass ich sofort Geld benötige. Ich habe sehr wohl nachgefragt, wann ich mit dem ersten Geld rechnen kann, da ich keines mehr hätte. Ich kam auch schon mit der Miete in Verzug, daher bat ich um Hilfe bei meinem Vater, der natürlich sehr begeistert war.
    Ich führte noch zwei weitere Telefonate mit meinem zuständigen Beamten, da ich von der Krankenkasse schon Briefe bekam. Beim zweiten Telefonat fragte ich dann, wann ich denn das Geld endlich bekäme, da ich schließlich von etwas leben müsse. Die Antwort war: "jetzt dann". Zunächst war ich erleichtert. Die Definition von "jetzt dann" driftete aber anscheinend weit auseinander, denn es vergingen weitere 3 Wochen. Auch in diesem Gespräch, als ich hingewiesen habe, dass ich nicht mehr ein und aus weiß, wurde mir ebenfalls nichts von einer Vorschusszahlung erzählt.


    Also, ich werde Widerspruch einlegen und hoffen, dass ich noch Geld bekomme, denn ich weiß echt nicht, von was ich bis Ende März, bis ich meinen ersten Lohn erhalte, leben soll. Miete bezahlen??? Weiß nicht wie, mein Vater kann mir jedenfalls nichts mehr geben, weder per Überweisung noch bar. Ich habe jetzt noch 2,34 Euro im Geldbeutel, mal schaunen, wie lang ich damit klar komme. Sicherlich nicht bis Ende März. Und mein Vermieter wird sich auch über die nichteingegangene Miete freuen. Und Vorschusszahlungen jetzt ?? Nein, die haben ja schon das Geld für März gestoppt, da ich ja ab 1.3 einen Job habe.


    Ich finde es erschreckend traurig, dass man vom Amt quasi "auf die Probe gestellt wird". Die meisten könnten sich bei Verwandten oder Freunden oder wie auch immer um Kredite betteln um das Überleben zu sichern. Doch so ist das in einem Sozialstaat nicht gedacht, sich mittels privater Kredite über Wasser zu halten. Für was zahlt meine Familie denn Steuern?? Dafür, dass ich dann bei ihnen um Hilfe bitte, sie mich mittragen müssen, obwohl sie in keiner Weise dazu verpflichtet sind bzw. eigentlich fähig sind. Es ist echt traurig.


    Unberechtigter Antrag?? Ganz ehrlich, mein Cousin wurde ausgestellt wegen der Finanzkrise. Er musste dann HartzIV beantragen. Und daher weiß ich, wie erniedrigend das ist. Wäre ich nicht wirklich darauf angewiesen, hätte ich keinen Antrag gestellt. Da ich erhofft hatte, innerhalb eines Monats einen Job zu finden, habe ich auch erst im allerletzten Moment den Antrag gestellt. Mein letztes Gehalt (von einem 400 Euro Job neben meinem Studium) erhielt ich ja Ende November. Und erst vor Weihnachten stellte ich den Antrag, da es aussichtslos war, einen Job zu bekommen. Meine Russischkenntnisse halten sich in Grenzen, einen Staplerfahrerschein habe ich nicht, den LKW-Schein um ToiToi Toiletten einzufahren besitze ich auch nicht. Du siehst vielleicht, dass ich mich für keine Arbeit in irgendeiner Weise zu schade war. Doch man muss mich auch nehmen wollen. Und die, die sich auf meine Bewerbungen gemeldet haben, wollten einen Vermittlungsgutschein, den ich nicht habe. Erst nachdem ich einen Monat schon ohne Geld auskam und ettliche Bewerbungen geschrieben habe und sämtliche Absagen bzw. gar keine Rückmeldung erhielt, habe ich den Antrag gestellt.
    Ich finde es ja gut, dass man Missbrauch verhindern will, doch mal sollte nicht jeden von Vornherein als Betrüger und Missbraucher abstempeln oder behandeln.


    Eines weiß ich: ich werde niemals einen Job kündigen egal was ist, das HartzIV sieht mich nie wieder. Es ist menschenentwürdigend, erniedrigend, erzeugt Existenzängste bis ins letzte Mark. Im Falle dass ich gekündigt werden sollte, werde ich mir immer Geld sparen, damit ich damit eine Zeit über die Runden komme, auf den Staat zähl ich nicht mehr. Ich dachte, wir leben in einem Sozialstaat, doch anscheinend leben wir das gar nicht wirklich. Ich finde es beängstigend, dass man um Hilfe bittet, Anspruch hat und dann wird erst mal geschaut, wie der Gekenterte auf offener See an sein lebenrettendes Holzstück kommt. Und wenn er sich an einer Seegurke festhalten kann, dann reicht das ja. Und da wird geschaut, wie der Gekenterte zappelt und um Hilfe schreit, bis er wirklich am untergehen ist. Und bevor er dann ersäuft, da kommt dann kein Rettungsboot, das dich mitnimmt, sondern es wird ihm nur der Rettungsring vor die Schnautze geworfen und wieder weggefahren.

    Vielleicht siehtst du das nicht als "Dummheit" der Leute an, wenn sie um ihre Existenz kämpfen. Sich selbst soweit erniedrigen, dass man bei selbst nicht so gut verdienendem und Schulden habendem Vater anklopft und betteln geht.
    Stimmt, ich hätte auch Flaschensammeln gehen können, das wäre nicht auf meinem Konto erschienen. Stimmt.


    Entschuldige meinen Zynismus aber im Moment bleibt mir nur noch der, damit ich nicht völlig den Verstand verliere.
    Die Wut in meinem Bauch richtet sich gegen das System, nicht gegen dich, falls du das so auffassen könntest.


    So, dann nochmal ein Dankeschön an deine Antwort,


    Annioni