Hallo liebe HartzIV-Experten oder Mitleidende,
ich habe eine Frage, die ich mir selbst durch das Studieren der ganzen Gesetze nicht beantworten konnte. Ich hoffe, dass mir hier jemand helfen kann, da ich gerne Widerspruch gegen meinen HartzIV-Bescheid einlegen würde.
Hier mein Sachverhalt:
1. Ich habe mein Staatsexamen im Dezember erhalten und bin seit Dezember arbeitslos.
2. Mein Referendariat fängt erst im September an, daher war ich auf Jobsuche, es hat jetzt auch geklappt, ab 1.3 habe ich einen Aushilfsjob.
3. Mein Antrag ging am 30. Dezember ein. Hätte demnach Anspruch auf HartzIV für Januar und Februar.
4. ich bekäme 423, 21 Euro für Miete (die tatsächliche Warmmiete beträgt 484,31 Euro, billig für münchner Verhältnisse)
5. Für die Sicherung des Lebensunterhaltes bekäme ich 359 Euro, da ich alleinstehend und über 25 Jahre alt bin.
6. Mein Opa unterstützt mich mit monatlich 50 Euro. Das haben die mir auch berechnet, ist ja in Ordnung.
7. Mein Vater hat mir für Januar 500 Euro überwiesen, damit ich die Miete und die monatliche Abschlagszahlung für Strom bezahlen kann. (Man wartet ja eine Weile auf das HartzIV-Geld, also muss man anderweitig sich durchschnorren, damit man nicht irgendwann auf der Straße sitzt)
Diese 500 Euro ist allerdings kein Geschenk, sondern von meinem Vater geliehen. Hätte ich keine Miete bezahlt, hätte sich der Vermieter sehr gefreut.
Da ich seit Dezember ja keinen Job mehr habe, musste ich von etwas leben und habe von meiner Oma zusätzlich 300 Euro erhalten, allerdings nur im Januar. Von mir aus, sollen sie auch die 300 Euro anrechnen, denn die muss ich nicht zurückgeben.
Aufgrund dessen habe ich für Januar nichts bekommen. Von mir aus soll die ARGE die 350 (Geld von den Großeltern) berechnen. Aber die 500 muss ich zurückzahlen, da mein Vater ja nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet ist und auch nicht in der Lage ist, mir das Geld zu schenken.
Die ARGE hat Kontoauszüge bis zum 17. Januar.
Nun hat die ARGE auf für den Monat Februar die 500 Euro als Unterhalt Einkommen berechnet auf der Grundlage, weil ich es ja im Januar bekommen habe. Auch sehr lustig, diese Annahme.
Mit der Einkommensbereinigung definiert die ARGE mein zu berücksichtigendes Gesamteinkommen auf 500 + 50 (Opa) - 30, demnach 520 Euro.
Der Betrag für die Sicherung des Lebensunterhaltes ist 359 - 520, nach Meinung der ARGE.
Daher sagen sie, dass ich 161 Euro ja zu viel habe. Was ich gar nicht habe. Auch ein dezenter Witz.
Berechnung also für Februar: 423,21 - 161 = 262.
Jetzt habe ich tatsächlich 262 Euro erhalten. Ich habe aber für Januar mit 423,21 (nicht mit den Kosten zur Sicherung des Lebensunterhaltes, da ich ja 350 Euro von meinen Großeltern bekommen habe) und für Februar mit 423,21 + 359 Euro abzüglich der 50 Euro von meinem Opa gerechnet. Also etwas mehr als 262 Euro. Damit hätte ich dann auch schon mal ein bisschen Schulden bei meinem Vater begleichen können.
Kann mir jemand sagen, ob geliehenes Geld (500 von meinem Vater) zur Sicherung der Wohnverhältnisse als Unterhalt /Einkommen angerechnet werden kann??
Ich frage mich, wie ich die Schulden zurückzahlen soll. Gut, wenigstens habe ich ab 1.3 einen Vollzeitjob 160 Std. für gigantische 816 Euro netto. Doch von 816 netto allein 485 Miete bezahlen, davon Leben und Schulden zurückzahlen, das wird auch noch witzig.
Danke im Vorraus für hilfreiche Antworten,
die marginal finanziell verzweifelte Annioni