Kindesunterhalt für volljährigen Sohn

  • Hallo,


    mein Sohn wird im März 22. Er hat im letzten Sommer (mit einem Jahr Verspätung) eine Ausbildung abgeschlossen bzw. damit ein Fachabitur erreicht. Seit dem ist er ohne Arbeit und lebt bei seiner Mutter. Wie lange bin ich noch zur Unterhaltszahlung verpflichtet, bzw. bin ich noch verpflichtet? Wer kann mir helfen?

  • Du bist unterhaltsverpflichtet, bis dein Sohn eine "richtige" Ausbildung abgeschlosen hat und damit wirtschaftlich auf eigenen Beinen stehen kann; nur ein Fachabitur ist keine Ausbildung. Insgesamt bist du also für den Unterhalt zuständig, bis er entweder eine abgeschlossene Ausbildung hat, oder aber bis er das 27. Lebensjahr vollendet hat. Also wie gesagt, nicht das 25., sondern das 27. Lebensjahr. Die Adoptivtochter meines Bruders ist jetzt demnächst 27 Jahre alt, und ist aber auch kurz davor (endlich) eine Ausbildung abzuschließen. Gemäß Auskunft der Anwältin würde ihn sowohl der eine, als auch der andere Umstand dann von der Verpflichtung der Unterhaltszahlungen entbinden.