Muss ich Auskunft erteilen( bin Mutter einer 25J. Tochter)

  • Schönen guten Tag
    Meine Tochter ( wird im März 26 ) hat jetzt im Febr. 10 ihr Studium beendet,da sie noch nie gearbeitet hat,hat sie einen Antrag auf ALG II gestellt.
    Dort haben wir angegeben das wir einen Mietsvertrag gemacht haben,ich habe ein Einfamilienhaus ( wofür ich auch noch an die Bank zahlen muss ),wo sie noch ein Zimmer bewohnt weil sie sich bisher keine eigene Wohnung leisten konnte,was ja auch verständlich ist und ihr Vater ab März auch keine Unterhaltzahlungen mehr leistet.


    Jetzt meine frage,das ALG will jetzt von mir wissen was ich für Einkünfte und Ausgaben habe,laut Gesetzgeber bin ich meiner Tochter gegenüber nur bis zum 25 Lebensjahr verpflichtet,also warum soll ich jetzt angaben über meine Finanzielle Situation machen.
    Ich habe in meinem ganzen Leben noch nie was mit dem Arbeitsamt zu tun gehabt ( zum glück ) und ich bin auch nicht bereit ihnen jetzt irgendwelche Auskünfte über mich zu übermitteln,nur weil meine Tochter noch bei mir wohnt,mich hat auch keiner gefragt woher ich das Geld nehme um ihre KV zu bezahlen,als sie 25 wurde,weil sie da aus meiner Familienversicherung gestrichen wurde.
    Kurze Info,ich bin nicht vermögend, sondern habe eine ganz normale Tätigkeit,mit ein ganz normales Einkommen.


    Also ich möchte nur wissen ob ich der ALG darüber Auskunft geben muss?
    Vielen Dank im vorraus
    Schampa

  • Nein! Du mußt keine Auskünfte erteilen. Einerseits brauchst du dies nicht, weil deine Tochter über 25 beziehungsweise vollendete 25 Jahre alt ist. Andererseits hat sie ja nun ein abgeschlossenes Studium (gleichwertig mit Ausbildung), die du/ihr als Mutter/Eltern ihr mitfinanziert habt. Also reicht einfach ein Schreiben als Anlage zu dem von deiner Tochter an das Amt gestellten Antrag mit ein, dass ihr gegenseitig "nicht" füreinander einsteht und daher deine Einkommens und auch deine Vermögensverhältnisse unrelevant sind. Das war`s.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort,eine frage habe ich noch,es ist auch egal ob sie noch in meinen Haushalt lebt und ich jetzt mit ihr einen Mietsvertrag gemacht habe?


    Vielen Dank und einen schönen Abend noch
    Gruss Schampa

  • @ Schampa - egal ist ein Harzer Roller, der stinkt bekanntlich von allen Seiten!!!


    Wie "lirafe" schon geschrieben hat, das Studium ist abgeschlossen, damit hat Deine Tochter besagte Ausbildung und gilt als eigenständig.


    Der Mietvertrag besagt nur wieviel deine Tochter an Leistungen für eine Unterkunft zu erbringen hat, das diese in Deinem Haus liegt ist im Grunde zweitrangig. Alllerdings sollte schon eine eigene Klingel und ein eigener Zugang bestehen, somit ist belegbar das es sich um ein eigenständiges Mietverhältnis handelt. Sofern es sich um eine WG handelt sollte gemeinsame Nutztung von bestimmten Räumen geregelt sein udn bei einer HG wird dann auch die Verpflegung des Antragstellers beschnitten!

  • Hallo ich war heute mit meiner Tochter beim ALG II Amt und dort habe ich nun das besagte Schreiben dem Antrag von meiner Tochter beigelegt ( Also reicht einfach ein Schreiben als Anlage zu dem von deiner Tochter an das Amt gestellten Antrag mit ein, dass ihr gegenseitig "nicht" füreinander einsteht und daher deine Einkommens und auch deine Vermögensverhältnisse unrelevant sind) daraufhin sagte die Sachbearbeiterin das dies nicht reicht,da meine Tochter in meinem Haus wohnt müsse man davon ausgehen das ich sie unterstützen könnte,je nach dem was ich verdiene und deshalb eine Auflistung von meinen Einnahmen und Ausgaben machen soll ( ich brauche keine Belege vorzeigen ) aber ich muss diese Auflistung machen,als ich ihr sagte das ich nicht bereit sei das zu machen und welche konsequenzen das für meine Tochter hätte,da sagte die Sachbearbeiterin das der Antrag von meiner Tochter dann liegen bleiben würde.
    Sie sagte auch das es auch unwichtig sei,wenn meine Tochter mit 45 j. noch bei mir wohnen würde ,dann müsste ich auch darüber Auskunft geben.


    Desweiteren hat sie mich gefragt ,warum ich denn mit meiner Tochter einen Mietsvertrag gemacht habe und nicht einfach nur die Nebenkosten ihr in Rechnung stelle,denn diese würde das Amt auf jedenfall bezahlen,aber wenn ich Miete verlange dann würden sie das immer überprüfen und es kann dann sein das sie die nicht tragen werden,es wäre auch besser fürs Amt wenn ich keine Miete verlange weil das Amt dann Geld spart.Was sind das denn für Antworten.


    Und meine Tochter hat dann auch gefragt wie es aussieht wenn sie zuhause ausziehen will, was sie dann machen muss,da sagte die Sachbearbeiterin das sie Angebote einholen soll und gleichzeitig einen Antrag auf Umzug stellen soll und eine Begrüngung schreiben soll warum sie umziehen will,ist das auch so richtig das sie das machen muss?