Hilfe bei Anlage VM

  • Hallo,


    ich habe gerade die Anlage VM vor mir liegen und unter Punkt 5a wird nach dem Verkehrswert und nach den Belastungen der Eigentumswohnung gefragt.
    Ich hab aber keine ahnung wie man den aktuellen Verkehrswert ausrechnet genauso wenig was man unter Belastungen versteht?


    Hoffe, dass mir jmd helfen kann.


    Danke schon mal im Voraus.

  • Danke schon mal, hat mir sehr weitergeholfen.
    Also entsprechen die Belastungen = der Tilgunsraten
    Eine Frage hätte ich noch, und ich glaub vor lauter Anlagen und Zahlen steh ich irgendwie auf dem Schlauch und zwar wird nach den monatlichen Schuldzinsen gefragt. Entweder kann ich die auf meinen Unterlagen nichst finden oder ich überseh sie einfach...oder eine gute Mischung aus beidem.

  • Du hast doch sicher irgendwo deine "Kreditverträge" und auch eine Info (beispielsweise Kontoauszüge, die die monatlichen Abbuchungen der Bank (für den Wohnungskredit) belegen. Ich habe diese Unterlagen seinerzeit eingereicht und "die" haben sich herausgerechnet, was davon Zins- und was Tilgungsanteil ist. Den Verkehrswert konnte ich auch nicht genau angeben. Man kann ja nu`(wenn es sowieso schon "eng" ist), nicht auch noch Gutachten erstellen lassen. Schreibe der Einfachheit halber zunächst einfach mal die "Beschaffungskosten" (Grundstück, Baukosten etc. da hinein und vermerke, dass du andere Angaben nicht hast oder frage gleichzeitig nach, wie du die, ohne Kosten zu verursachen, beschaffen könntest. Wichtig ist immer: "abschicken" mit jeder noch so klitzekleinen Information und nachreichen, wenn du neue Infos oder vervollständigende Informationen hast. Hauptsache, dir wird kein Vorwurf gemacht dergestalt, dass du deiner "Mitwirkungspflicht" nicht nachkommst.


    In meinem Fall wurden die KdU (Kosten Unterkunft) zunächst komplett unbeachtet gelassen (also Haus und Hausnebenkosten) und erst nach Widerspruch später anerkannt und nachgezahlt, aber immerhin. Da muß man dann leider durch.

  • Die Unterlagen werden von meiner seite natürlich mit eingereicht, wusste nur nicht, dass die sich dann die mühe machen das selber auszurechnen, da es ja von mir verlangt wird mit anzugeben. ich werd einfach nochmal auf dem kontoauszug welchen man zum jahresende bekommt nachschaun wenn nicht ruf ich bei der bank an und die sollen mir den zinsanteil kurz durchgeben, damit ich ihn eintragen kann.

  • Du bekommst sicherlich am Jahresende Kontoauszüge, von der Bank, die dir das Darlehen gewährt, da steht dann das Anfangskapital und das aktuelle Kapital, es werden auch im Jahr gezahlte Zins- und Tilgungsleistungen aufgeführt. Ich glaube nicht, daß du so einen Zettel nicht bekommen hast.
    Den Verkehrswert läßt du weg, du kannst dir aber Zahlen vom Gutachterausschusses deines Kreises einholen, Bodenrichtwerte für das Grundstück oder Auskunft über die Kaufpreissammlung, sofern das nicht Gebühren kostet. Damit hast du zwar keinen aktuellen Verkehrswert, aber es bedeutet, daß du informiert bist und somit hat die Arge jemand vor sich sitzen, der sich nicht ans Bein pinkeln läßt.
    Eine andere Möglichkeit wäre, sich Immobilienangebote einzuholen, die ähnlich wie deine Hütte sind und die dann vorlegen. Der Verkehrswert muß natürlich so gering wie möglich sein :cool:

  • *Zahlen vom Gutachterausschusses deines Kreises * versteh ich nicht ganz und desweiteren hab ich schon im internet gesucht nach einer seite welche ich nutzen kann um einen vergleich mit meiner wohnung aufzustellen, doch alle sind kostenpflichtig.
    falls jmd eine seite weiß,wäre ich dankbar.


    desweiteren, hat mich ein magen-darm infekt heimgesucht, bin aber nicht krankenversichert durch eine sperrzeit bei ALG 1 und ALG 2 antragstellung ist am donnerstag. ich bräuchte aber was zum einnehmen.was für möglichkeiten hab ich? gibt es irgendwelche gutscheine? oder bin ich ab donnerstag wieder krankenversichert,sobald der antrage gestellt ist?

  • Nochmal zu meinem Antrag vom 26.02.2010.
    ich hatte ja meinen termin zur abgabe meiner unterlagen am 26.02.2010. durch meine sperrzeit im februar, meinte die dame sie stelle den antrag rückwirkend auf den 01.02.2010.
    jetzt haben wir aber mitlerweile den 15.03.2010 und ich hab weder Geld bekommen noch irgendwelche unterlagen oder jegliche antwort was mit meinem antrag passiert ist.
    Soll ich die Woche noch warten, weil es hieß ja schon im thread hier, es kann ein paar wochen dauern, bis der antrag bearbeitet und durch ist. zumal es ja monatsende war und wochenende.
    aber so langsam geht der monat märz zu ende und ich habe immer noch kein geld.


    Sollte ich bis mitte der woche noch warten? oder wenn nicht? an wenn muss oder soll ich mich da über eine auskunft melden? bei der anmeldung wo ich auch die anträge zwecks bewerbungskosten und fahrtkosten bekomme, oder bei der dame die den antrag entgegen genommen hat und erst bearbeitet?


    denn komisch ist, dass ich die fahrtkosten von der gleichen Stelle/Amt bekommen habe, wo ich vorher mein ALG 1 bekommen habe.
    dachte ARGE und AA sind zwei paar schuhe? sonst setzt ich mich mit denen in verbindung?



    danke schon mal im voraus für die antworten.

  • An deiner Stelle würde ich diese "Hotline" anrufen und erfragen, wie weit der Bearbeitungsstand in deiner Angelegenheit zwischenzeitlich ist. Ich selbst bin inzwischen (weil ich hier im Forum schon häufiger gelesen habe, dass Anträge nicht eingegangen sind / sein sollen) dazu übergegangen, immer so etwa 2 - 3 Tage nach Antragseinreichung bei dieser Hotline anzurufen und mir den Eingang bestätigen zu lassen. So ist es dann auch, wenn du wissen möchtest, wie weit der Bearbeitungsstand ist bzw. vor allen Dingen - wie in deinem Fall nun -, ob "überhaupt" schon Bearbeitung "stattgefunden" hat.


    Zu deiner Frage im letzten Satz: Natürlich arbeiten die Ämter untereinander in gewisser Weise zusammen und können gegenseitig auch Einsichtnahme (datenmäßig) vollziehen.


    Gruß. Lirafe

  • Gut - ich ging davon aus -, dass auf allen Bescheiden unten ganz ganz klein gedruckt eine 0180iger Nummer steht, die du anrufen kannst, und denke auch, dass dem so ist. Guck dir deinen Bescheid doch noch einmal genau an. Dort steht daneben auch, dass man da jemanden erreicht in der Zeit Mo - Fr von 8 - 18 Uhr.
    Leider bin ich in Reha und kann meinen Bescheid gerade mal nicht ansehen, sonst hätte ich dir die Nr. genannt. Vielleicht aber gibt es hier noch irgendwen anders, der das liest und dir dazu etwas sagen bzw. besser - diese Nummer mitteilen kann. Das wäre gut. Ich könnte das erst Ende kommender Woche tun, also Ende März meine ich.

  • Ehrlich gesagt, bin ich überhaupt in keinem besitz von irgendeinem bescheid.
    das einzigste was ich habe, ist ein papier welches mit dem datum für die antrag abgabe,handschriftlich versehen wurde und das damals erhaltene gelbe merkblatt oder hinweisblatt für die antragstellung.
    sonst habe ich bisher rein garnichts bekommen. daher auch keine telefonnummer,ansprechpartner oder ähnliches.

  • So ich habe jetzt heute meinen bewilligungsbescheid bekommen.Natürlich,war schon abzusehen, dass es nicht so ohne weiteres einfach vonstatten geht.
    Es wurden in dem 15 seitigen bescheid etliche dinge aufgelistet die jetzt wieder unklar sind wo man mich davor 2 mal hinbestellt hat um genau diese dinge vorzulegen,nachzuweisen oder mündlich aufzuklären.


    Abgesehen von unklarheiten wie nebenkosten,lebensversicherung....wurde mir eine sanktion verhängt wegen einer sperrzeit im damaligen ALG 1?
    Für die damalige Sperrzeit im ALG 1 wurde ich aber schon zur rechenschaft gezogen, sprich...sperrzeit und rückzahlung.
    warum wird mir denn jetzt daraus wieder ein strich durch die rechnung gemacht? ich gehe doch auch nicht wieder ins gefängnis zurück für etwas was ich schon abgesessen habe.
    vorallem geht man auch nicht darauf ein oder erklärt das, es heist:


    aufgrund einer sperrzeit im ALG 1, die wie gesagt ja schon oder für die ich schon buse hab leisten müssen, erhalte ich eine sanktion in höhe von 10 %. das heist märz und april. das wären eine absenkung von 35,90 pro monat.


    der aber geltende minderungsbetrag welcher mir tatsächlich abgezogen wird sind 195,90 Euro pro monat.


    So stellt sich für mich nicht nur die frage, warum werde ich für was gesperrt, wo ich schon dafür gesperrt worden bin und auch eine rückzahlung leisten musste und warum werden aus den 35,90 im monat am ende 195,90 im monat?


    desweiteren übernimmt man die müllgebühren nicht, weil es heist es lag im januar keine hilfebedürftigkeit vor. klar antrag und abrutsch in ALG 2 war auch erst am 25. Februar.
    warum füll ich das dann aus und gebe die dazu gehörigen unterlagen ab, wenn man doch im voraus weis, dass ich am anfang vom jahr noch im ALG 1 war?


    desweiteren und was eigentlich für mich das unbegreiflichste ist, hat man mir nach prüfung meiner kontoauszüge der letzten 3 monate vor abgabe des antrages, oder man kreidet mir an ich hätte regelmäßig gegenstände im internet verkauft.


    dauras dreht man mir jetzt ich wäre selbstständig und hätte eine gewerbe und somit zusätzliche einkünfte.
    erstens was vor antrag stellung des ALG 2 war dürfte denen doch auf gut deutsch egal sein, solange ich mein vermögen welches ich haben darf, nicht überschreite, wobei das wort vermögen unpassend ist. fakt ist einfach, ich habe mit sperrzeit und bearbeitung meines ALG 2 antrages seit 4 monaten 0 Cent gesehen und bekommen. das zum einen.
    desweiteren waren die verkäufe, private verkäufe wo es sich um gebrauchte sachen von mir handelte die ich verkauft habe in der zeit wo ich gesperrt wurde um geld zum leben zu haben. das hat alles andere als was mit einem gewerbe zu tun oder selbständiger tätigkeit, denn wie man mir ja hochgerechnet hat,waren das in den monaten jeweils immer 100 euro die ich laut ihnen verdient oder als zusätzliches einkommen hatte.
    alles das hatte ich aber schon vorort geklärt auf die frage was das für eingänge auf meinem konto wären.
    habe ich freundlich darauf hingewiesen. dass ich seit einiger zeit, um genau zu sagen sehr langer zeit keinen Cent mehr bekommen habe und ich mich somit von meinem privat eigentum getrennt habe um geld für essen zu haben.


    daraus wird mir jetzt wiederum ein strick um den hals gelegt und man schickte mir gleich die anlage EKS mit schon vorausgefüllt mir nummer der bedarfsgemeinschaft...etc...


    es giebt aber kein gewerbe und schon gar nicht bin ich selbständig. ich hab seit 4 monaten kein geld mehr gesehen.


    wie kann ich jetzt dagegene angehen,dass man mir unterstellt ich wäre selbständig, da man ja auf das was ich vorort erklärt habe, keinen glauben schenken mag. zumal es sich auch nur um die zeit handelte im ALG 1 um mich über wasser zu handeln und es gebrauchte dinge aus meinem privaten eigentum handelte.


    ich kann ja somit die anlage nicht ausfüllen EKS weil es ja keine daten gibt, woher denn auch? ich bin ja weder selbständig, noch nie gewesehen, das können die ja auch gerne beim Rathaus nachfragen, denn dann müsste ich ja ein Gewerbeschein beantragt haben, wenn das so wäre das ich ein gewerbe hätte, oder beim Finanzamt oder sonst wo...
    aber es gibt ja nichts, weil es ja nichts gibt!


    das macht mich gerade und dafür entschuldige ich mich wütend.
    weil ich damals schon mich darüber unterhalten habe und man mir geraten hat, ich soll einfach ehrlich sein und denen mitteilen, das es private verkäufe waren, dass ich mich von meinem hab und gut getrennt habe um geld zum leben zu haben, essen.
    dann macht man das und am ende wird einem unterstellt man habe ein gewerbe, weil man 100 euro im monat damals als sogenannte einkünfte gehabt hat.


    ich mein ich kann auch die aktuellen kontoauszüge nachreichen, denn da ist überhautp nichts mehr, denn verkauft was zu verkaufen war, hatte ich damals schon. und seitdem auch nichts mehr.


    Was würdet ihr mir raten, wie ich wegen einerseits der Anlage EKS und andereseits dieser unbegründeten Sanktion vorzugehen hab?


    desweiteren, hab ich eine chance die müllgebühren zu bekommen? und überhaupt die kompletten nebenkosten?
    ich bekomm nämlich nur einen teil gerade der nebenkosten? anscheinend aus unklarheiten einiger dinge?
    bekomm ich diese dann nachbezahlt, wenn ich zum 3ten mal dann alles nachgereicht habe?


    Ich hoffe das jmd einige informationen,ratschläge, informationen hat, damit ich so gewisse dinge hier verstehen kann.


    bedanke mich schonmal im voraus dafür!