Hallo,
ich habe da einige dringende Frage. Ich habe mit meiner Ex-Frau zwei Kinder. Meine Ex ist wieder verheiratet und steht jetzt erneut vor der Trennung. Die Familie ist total verschuldet. Die Mutter meiner Kinder muß nun ALG 2 Leistungen beantragen um über die Runden zu kommen. Trennungsunterhalt ist nicht zu erwarten.
Unterhalt bezahle ich für die Kinder i. H. der Düsseldorfer Tabelle, bereits seit 7 Jahren.
Nun habe ich Post von der ARGE bekommen mit einer Aufforderung zur Auskunfterteilung nach § 60 Abs. 2 SGB 2, weil die Kinder Leistungen der ARGE erhalten. Die Höhe ist mir nicht bekannt, einen Bescheid habe nicht bekommen.
Ich verstehe das nicht, weil ich wesentlich mehr Unterhalt bezahle als die Hartz IV für die Kinder ausweisen. Des Weiteren habe ich eine dynamische Urkunde beim Jugendamt erstellen lassen die mit meiner Stufe der Düsseldorfer Tabelle versehen ist. Ausserdem sollte doch die Mutter der Kinder anhand der Kontoauszüge ebenso die Höhe der Unterhaltsleistungen der ARGE nachweisen können.
Hier meine Fragen
Habe ich eine Anspruch auf Einsicht in den Bescheid? Damit ich die Angaben vergleichen kann. Das Sorgerecht wird gemeinsam ausgeübt.
Können die Kinder überhaupt einen Anspruch auf ARGE Leistungen haben obwohl sie Unterhalt bekommen?
Macht ein Widersruch gegen das Auskuntsersuchen Aussicht auf Erfolg. ?
Muß ich mehr Unterhalt als die Düsseldorfer Tabelle leisten, wenn meine Kinder ARGE Leistungen beziehen.
Vielen Dank für Antworten
LG
Glück AUf