Sohn 2.Ausbildung - Eltern Hartz IV

  • Unser Sohn machte eine 2 jährige schulische Ausbildung zu gestalltungstechnischen Assistenten. Über das Praktikum bekam er ein Lehrstellenangebot als Mediengestallter. Dieses begann er nach Abschluß der schulischen Ausbildung. Für die schulische Ausbildung bekam er Schülerbafög. Doch für die jetzige Ausbildung erhält er nur sein Lehrgeld in Höhe von 315,00 €. Er hat den Ausbildungsbetrieb zwar im Nachbarort, aber zur Berufsschule muss er 95 km fahren. Er wohnt noch bei uns in der Wohnung. Wir jedoch erhalten Hartz IV. Mit Beginn seiner Ausbildung hat das Arbeitsamt ihn aus der Bedarfsgemeinschaft heraus genommen. So das er zwar noch drin steht als Mitglied der BG, aber keinerlei Leistungen mehr bezieht, weder Lebenhaltungskosten noch Wohn- und Heizkosten. Also zahlen wir für ihn mit. Sein bischen Lehrgeld reicht gerade so, das er seine Fahrkosten abdecken kann.
    Wer kann uns sagen wo unser Sohn noch etwas beantragen kann? Nochmaliges Bafög wurde abgelehnt.


    Vieleicht weiß von euch noch jemand weiter!
    Kethe71

  • Die haben meiner Meinung nach euren Sohn aus der "BG" herausgenommen und er wird nur noch in der "HG" = Hausgemeinschaft geführt. Das kannst du im Bescheind noch einmal nachlesen, also ob das so richtig ist. man geht davon aus, dass er nun auf eigenen Füßen stehen kann, weil er ja ein Ausbildungsentgelt erhält. So abwegig ist das auch nicht, weil er ja neben seinem Ausbildungsentgelt in Höhe von 315 Euro (wie du schreibst) auch die 184 Euro Kindergeld (staatlich) erhält. Das sind dann immerhin schon mal 494 Euro. Von diesen 494 Euro kann er sicherlich dann auch den auf ihn entfallenden Drittel-Anteil der Miete übernehmen. Daneben kann er aber trotzdem noch einen Wohngeldantrag stellen; vielleicht kommt dabei noch ein zusätzlicher Betrag für ihn heraus..

  • Das nennt sich WOHNKOSTENZUSCHUSS , bitte googeln.
    Die Anträge sind in den Arge abzuholen, ist ziemlich geheim das ganze.
    Aber Kreis SOEST stellt es online, googlen sie dann können sie es rutnerladen und ausfüllen bzw. ihr Sohn muss dies tun.


    Genau diese Problematik der fehlenden Miete wird hiermit gestopft. Ihr Sohn kann bei der ARGE Wohnkostenzuschuss beantragen und erhält genau in etwa dieses was die ARGE bei ihnen an UNterkunft gekürzt hat.


    Das zahlt er dann IHNEN wieder zurück als seinen Beitrag der Miete und sie sind in der Ausgangslage.


    Das obige Beispiel von lirafe ist subjektiv und ist nicht korrekt den Kindergeld ist nicht für das Kind sondern für die Eltern und dies wird zu einem ganz anderen Zweck gesetzlich bezahlt ! Nicht für die Miete und Unterkunft.