Kein Geld trotz Bewilligungsbescheid

  • Hallo zusammen,
    Ich habe am 12.02.2010 einen Antrag auf Hartz4 gestellt und gestern am 18.02.2010 einen Bewilligungsbescheid bekommen.
    Allerdings wurde ich angehalten folgende Dokumente nachzureichen:


    Kontoauszüge vom 15.11- aktuell
    (ein aktueller wurde vorgelegt)



    Verträge mit den Versorungsunternehmen


    Unterhaltstitel



    Mir wurde hierfür eine Frist bis 1.03 gesetzt.


    Kurioserweise sagte man mir heute das bis zum einreichen aller Unterlagen die Leistungen nicht gezahlt werden.
    (Trotz Frist)


    Ich kann einige Unterlagen ohne Geld nicht beschaffen und habe kein Geld. Daher die Frage ist dieses Vorgehen rechtens? Habe schon in Foren gelesen das dies eine Hinhaltetaktik ist und Leistungen sofort gezahlt werden müssen. Wenn dem so ist kennt jemand villeicht den entsprechenden Paragraphen??
    Vielen Dank

  • Meine bisher zuständige Sachbearbeiterin ist zur Zeit nicht im Haus.
    Wie lange das so bleiben wird konnte man mir nicht sagen.
    Laut Aussage der Herren an der Kundentheke ist ein Termin bei einer neuen SB
    nicht vor mitte nächsten Monat zu bekommen.
    Mein Vorschlag Montags um 7:30Uhr auf gut Glück zu kommen
    wurde abgewiesen.
    (Daher auch kein Geld)


    Da ich seid drei Tagen vollkommen pleite bin (und nichts gegessen habe)
    kann ich nun also nächsten Monat meine Miete nicht bezahlen und weiß
    auch ehrlich gesagt nicht was ich gegen meinen Hunger unternehmen soll.


    Ich kann das nicht verstehen da der Antrag ja nu mal bewilligt wurde
    (was ich auch schriftlich habe)
    Außerdem wurden alle anderen Dokumente (Mietvertrag, Bestätigung
    vom Einwohnermeldeamt, Sozialversicherungsnummer, Kündigung
    des ehemaligen Arbeitgebers etc.) eingereicht.

  • SB nicht im Haus? Aber Hallo, es gibt Stellvertreter! Wenn ein SB nicht da ist muss doch trotzdem alles weiter gehen. Nicht von der Kundentheke abwimmeln lassen. Einfach am Montag hin und Notfall anmelden. Zur Not zum Vorgesetzten oder zum Vorgesetzten vom Vorgesetzten. Es gibt da Härtefallregelungen!
    city63

  • War heute schon um 7:30Uhr an der Kundentheke um erneut um ein Gespräch zu bitten.
    Auch hatte ich alle erforderlichen Unterlagen (außer dem Unterhaltstitel welcher bei meiner Anwältin liegt --> Wochenende) dabei.
    Leider wurde mir wiederholt bestätigt das ein Gesprächstermin vor Mitte nächsten Monats nicht zu bekommen sei.
    Auf meinen Hinweis das dies zu spät ist meinte der Herr :"Das sei eben mein Problem."
    Ich wies ihn darauf hin das ich die mitgebrachten Dokumente einreichen wolle, da dies bis spätestens 1.03 geschehen solle. Außerdem wies ich ihn darauf hin das ich dringend Geld brauche


    Der Mann entgegnete die Unterlagen seien bei dem zuständigen SB einzureichen.
    Der sei, wie gesagt, erst ab mitte nächsten Monats für mich zu sprechen.


    Ich weiß wirklich nicht was ich machen soll.

  • Das geht ja gar nicht. Du "gibst" deine mitgebrachten Unterlagen "definitiv" ab, ob beim Sachbearbeiter oder aber am "Empfang", spielt dabei keine Rolle. Theoretisch könntet du sie ja auch per Post schicken, und auch dann könnte dir ja wohl niemand sagen, dass dies nicht möglich wäre, weil der Sachbearbeiter "gerade" mal nicht da ist. Als letzte Möglichkeit "schickst" du deine Unterlagen eben per Einschreibe-Rückschein-Brief ab. Also Klartext; die dürfen dich auf diese Art und Weise nicht abwimmeln und senn es gar nicht anders geht, nimm halt den "nachgewiesenen" Postweg in Anspruch.

  • Hallo,


    erst mal hätte laut der nachreichungsauuforderung noch kein bescheid ergehen dürfen.
    nun ist es an dir, ob du deine missliche lage ausser gefecht setzen möchtest. dazu folgendes.
    geh unverzüglich mit dem bescheid und der aufforderung, sowie einer auflistung dein einnahmen und ausgaben zur sozialhilfeverwaltung deines landratsamtes und beantrage eine übergangsbezogene sozialhilfe. dies muss dir die arge aber mitteilen, denn das was hier abläuft ist ein klarer verstoß seintens der arge. lass dich dort nicht abwimmeln und schalte deinen zuständigen sozialberater ( caritas, awo, diakonie ) ein und bitte um beihilfe, die sind da sehr kollant und unbürokratisch. hol dir einen tafelschein und einen kleiderkammerschein und lass dich sofort von der gez befreien. den antrag musst du schriftlich stellen und gilt ab antragsdatum, nicht rückwirkend. es gibt da einen vordruck, den dir die gez aber nicht zusendet. die von der arge können dir eine freistellungsverfügung ausstellen, wenn die penner wenigstens das schaffen. lass dich nicht verarschen, und geh notfalls zum sozialgericht, denn die kommen dir auch gleich mit dem staatsanwalt, wenn ein pfurtz drückt.
    in dieser lage war ich auch mal, aber anders, denn meine sachdeppen konnten nicht lesen.


    wünsch dir viel glück und hau diese deppen aus ihren kasperleanzüge raus.


    MfG Bob

  • Schicken Sie all noch fehlenden Unterlagen in einem Brief an die ARGE mit Angabe ihrer BG NUMMER.


    Beschreiben sie in dem Brief ihre schlimme LAGE UND SETZEN SIE EINE FRIST , muss doch ihr Anwalt ihnen gesagt haben. Wenn sie was erledigt haben wollen so müssen sie juristisch immer eine Frist setzen sonst können die sich solange Zeit lassen wie sie wollen.


    Schreiben sie am Briefende als, dass es bis zum "Datum" erledigt sein soll, die bezahlung oder antowrt was auch immer.


    Die Arge wird dir antworten, wenn nicht schrfitlich dann merkwürdigerweise ein mündliches Gespräch was vorher gar nicht ging.


    Vorsicht vor dem mündlichen Gespräch, gehen sie dahin , hören sie zu aber lassen sich alles schriftlich mitgeben,beharren sie darauf.


    Tut die Arge nach der Fristsetzung nichts, so musst du Klage beim Sozialgericht einreichen mit Schmerzensgeldansprüche.