10%

  • Hallo,
    ich habe eine Frage und zwar,ich beziehe Hartz4 gehe aber einen 400€ Job nach trotz Krankheit. Bin froh das ich ihn behalten kann trotz meiner Krankmeldungen. Habe 2 Kinder bin vom Ehemann getrennt aber lebe mit meinem Partner zusammen. Mein Partner hat auch keine Rechte usw wegen den Kindern.Das ist aber nicht das Problem.


    Ich hatte am 20.1.10 einen Termin bei meiner Jobmanagerin,war aber krank,fühlte mich nicht wohl an dem Tag.Mein Partner hat mich bei meiner Jobmanager abgemeldet.Das es mir nicht gut geht usw. Ok.bekam eine neue Einladung bin hin und sie sagte mir ich bräuchte für den Tag eine Krankmeldung.Auch die anderen Krankmeldungen obwohl die beim Arbeitgeber liegen.Aber an dem gesagten Tag war ich nicht beim Arzt.Logisch bekomme auch keine Krankmeldung.War aber arbeiten abends mit mühe und Not.
    Warum bekomme ich trotz abmeldung 10% das geht mir nicht in den Kopf.


    Ach ja vom Amtsarzt bin ich abgestempelt worden.Irgendwann wenn mein Gesundheitszustand wieder stabil ist dürfte ich wieder arbeiten. Also den 400€ Job bräuchte ich nicht zu machen.
    Kann ich irgendwas gegen die 10% machen?
    LG Petra

  • Hallo!


    Grundsätzlich kannst Du in Widerspruch gehen, aber Du musst die Fristen einhalten und den Widerspruch begründen. Denke aber nicht das die Widerspruchsstelle eine neutrale Beurteilung vornimmt. Mit Nichten sie ist nur dazu da dem Amt unnötige Kosten in punkto Verfahrensfehler zu ersparen, gibt es Vorgaben von der BA kann es sogar sein das trotz eigentlich sicherer rechtssituation für Dich der Widerspruch abgelehnt wir. Dies wird oft genug gemacht um andere Ergebnisse beim Sozialgericht zu erwirken die man dann wieder in anderen Ablehnungen und Sanktionen einfließen lassen kann. Also wenn Du in Widerspruch gehst sollte auch klar sein das der nächste Schritt Sozialgerichtsverfahren heisst.
    Hiervor sollte kein ALG II Bezieher zurückscheuen - siehe grade das letzte Urteil des Bundesgerichtshofs in Sachen HARTTZ IV und der Einstufung Rechtsmässigkeit.


    Der Umstand das Du eigentlich nicht zu arbeiten bräuchtetst, dies aber doch tust ist allerdings kein Kriterium dafür das Du somit eigentlich gar nicht arbeiten müsstest, Du tust es und damit unterliegst Du der Regelung die im Übrigen auch dazu beiträgt das Du überhaupt einen Leistungsanspruch aus dem Topf ALG II hast, denn wer nicht mindestens 15 Stunden in der Woche arbeiten gehen könnte, dem kann dieser Anspruch versagt werden. Er unterliegt dann nämlich der Sozialhilfe die in die Reformen eingeflossen ist. Deshalb werden auch so viele die bei der ARGE eine Kra nkheit angeben in Amtsärztliche Begutachtung geschickt!


    Da Du Deiner Mitwirkungspflicht im Grunde wegen der Krankheit nicht nachgekommen bist hättest Du den Arzt aufsuchen müssen, wäre das aber möglich gewesen hätteste den ARGE-Mitarbeiter aber auch aufsuchen noder zumindest informieren können. Allerdings, so sehe ich das muss man wenn man z.B. Migräne hat nicht unbedingt zum Arzt und wer kein Telefon besitzt dem ist dann sicherlich auch nnicht zu zumuten zur nächsten Telefonzelle in diesem Zustand zu laufen, es soll ja Richter geben die daas ähnlich sehen, alles eine Frage von vernünftiger Argumentation!


    Also rate ich Dir grundsätzlich schriftlich Widerspruch einzulegen, mit der Folge in eine Sozialklage gegen dei Sanktion zu gehen!


    Gruss