Haben Eltern Unterhaltspflicht??

  • Hallo ich bin neu im forum und habe eine Frage. Ich habe derzeit einen nebenjob wo ich 300? mtl verdiene, mehr aber nicht.
    Ab Juni werde ich dann einen Job anfangen und kann dann auch selbst für mich sorgen, d.h. wohnung bezahlen etc. Ich wohne jetzt noch zu hause, allerdings möchte mein vater mich rausschmeißen ab märz.


    Meine frage ist nun ob er dass einfach so machen kann oder er für mich aufkommen muss?? Ich bin 19 Jahre alt und habe auch keine abgeschlossene Berufsausbildung o.ä. So weit ich es weiß muss er nicht zahlen wenn ich in keiner staatlich anerkannten ausbilung bin, oder?!


    Danke schon im voraus

  • Dein "Wissen" ist falsch. Du bist noch U25 (unter 25jährig) und bis zum vollendeten 25. Lebensjahr sind die Eltern für ihre Kinder unterhaltsverpflichtet. Und dies gilt auch für dich, wenn du gerade keine Ausbildung machst. Im Gegenteil; Eltern sind dazu verpflichtet, ihren Kindern "eine" Ausbildung zu finanzieren, also sie in der Zeit zu unterstützen. Das heißt im Klartext sogar, dass dein Vater dich also a) bis zum 25. Lebensjahr nicht rauswerfen darf, solange du wirtschaftlich nicht auf eigenen Füßen stehen kannst und b), dass er dich - wenn du vielleicht erst "spät" eine Ausbildung anfängst und vielleicht schon nicht mehr zu Hause lebst, bis zum vollendeten 27. Lebensjahr noch unterstützen muß. Das ist gesetzlich so vorgesehen.


    Warum machst du keine Ausbildung; hast du es versucht?

  • Dein "Wissen" ist falsch. Du bist noch U25 (unter 25jährig) und bis zum vollendeten 25. Lebensjahr sind die Eltern für ihre Kinder unterhaltsverpflichtet. Und dies gilt auch für dich, wenn du gerade keine Ausbildung machst. Im Gegenteil; Eltern sind dazu verpflichtet, ihren Kindern "eine" Ausbildung zu finanzieren, also sie in der Zeit zu unterstützen. Das heißt im Klartext sogar, dass dein Vater dich also a) bis zum 25. Lebensjahr nicht rauswerfen darf, solange du wirtschaftlich nicht auf eigenen Füßen stehen kannst und b), dass er dich - wenn du vielleicht erst "spät" eine Ausbildung anfängst und vielleicht schon nicht mehr zu Hause lebst, bis zum vollendeten 27. Lebensjahr noch unterstützen muß. Das ist gesetzlich so vorgesehen.


    Hallo!
    Sorry, diese Aussage ist schlicht falsch.
    Hier werden zwei verschiedene gesetzliche Regelungen verquickt.


    Fakt ist, eine Unterhaltspflicht besteht in diesem Falle nicht, da der junge Volljährige sich weder in Schul- noch anderer Ausbildung befindet.


    Fakt ist auch, dass es einen Anspruch auf Alg 2 gibt, bei unter 25 jährigen aber davon ausgegangen wird, das diese noch zu Hause wohnen können. Hier gibt es nur wenige Ausnahmefälle, denen meist über das Jugendamt oder den sozialen Dienst, quasi bescheinigt wird, dass sie eben nicht bei einem der Elternteile leben können, aus welchen Gründen auch immer.


    Wenn er sich selber unterhalten kann, kann jeder unter 25 jährige alleine leben, warum auch nicht.


    Viele Grüße

  • Dumpi
    Zurzeit kann er sich noch nicht selbst unterhalten, und wenn er im März - beispielsweise - nach kurzer Probezeit `rausfliegt, was ja heutzutage nicht mal so abwegig ist, ist die Sachlage nicht so, wie von dir geschildert. Das erste Gehalt erhält er ja auch nicht am ersten Arbeitstag.


    Da könnten ja viele - sowohl Eltern als auch deren Kinder -, weil sie an sich getrennt wohnen "möchten", einvernehmlich dazu übergehen, dass das "Kind" mal eben kurz irgendwo arbeitet und "auf eigenen Füßen" steht und dann anschließend die Arge beansprucht. Wäre für viele eine "Lösung".

  • Hallo!
    Nein, die Kinder, die auf eigenen Füßen standen, die werden bei Antrag SGB II aufgefordert, in den Haushalt eines Elternteiles zurückzukehren.Bei unter 25 jahrügen wird immer, egal, wo sie vorher gewohnt haben, davon ausgegangen, dass sie im Haushalt eines Elternteils wohnen können (ausgenommen U 25 mit eigenen Kindern im eigenen Haushalt).
    Gruß