Hartz IV und soziale Überbrückungshilfe

  • Hallo,


    kann mir jemand sagen, wie eine soziale Überbrückungshilfe, die ich in einem Vergleich beim Arbeitsgericht erhalte, bei dem Bezug von Hartz IV angerechnet wird? Summe: 5000 Euro brutto.


    Wird das für die Zukunft angerechnet oder auf die letzten Monate, so dass ich Hartz IV zurückzahlen muss?


    Oder vielleicht ganz anders? Wieviel kann ich davon behalten?


    Ich kann den Vergleich noch widerrufen.


    Danke.