Unterhalt für zweite Ausbildung?

  • Guten Tag,


    mein 23jähriger Sohn hat im September 2009 die Berufsabschlußprüfung als Staatlich geprüfter Informatiker Multimedia abgelegt und bestanden. Bis dahin bin ich meiner Unterhaltspflicht auch nachgekommen.
    Jetzt zum 01.03.2010 will er ein Wirtschaftsinformatiktudium an der FH Hannover beginnen und verlangt von mir für weitere vier Jahre Unterhalt. Bin ich weiter Unterhaltspflichtig? Wenn ja, wie lange?
    Ich bin davon ausgegangen das nach Abschluß der ersten Ausbildung keine Unterhaltsverpflichtung mehr besteht.


    Danke für Hilfe, bin nämlich ratlos!!


    LG hesebo:confused:

  • Du liegst mit deiner Meinung richtig. Eltern müssen ihren Kindern "eine" Ausbildung, nicht mehr finanzieren bzw. sie dabei unterstützen. Dass du noch 4 Jahre unterhaltspflichtig sein sollst, denkt dein Sohn sicher, weil allgemein "gesagt" wird, dass Eltern bis zum vollendeten 27. Lebensjahr für ihre Kinder "zuständig" sind. Dies ist aber nicht der Fall, wenn die bereits eine Ausbildung absolviert haben und damit wirtschaftlich auf eigenen Füßen stehen könn(t)en.

  • Hallo lirafe


    danke für die prompte und für mich erstmals positive Antwort. Aber, mein Sohn ist jetzt staatlich geprüfter Informatiker Multimedia. Diese Berufsbezeichnung darf er tragen. Was ist wenn er sich jetzt direkt Zeitnah weiterbilden möchte, Bachelor oder Master? Er hat seinen Informatiker an einem privaten College gemacht und will jetzt acht Semester Wirtschaftsinformatik, Bachelor an der FH in Hannover studieren. Ich bin mir nicht sicher ob die FH Hannover seine bisherige Ausbildung anerkennt?
    Wenn er eine Weiterbildung macht muß selbige doch aufbauend auf seine vorhandene sein?!
    Oder liege ich da total falsch?
    Dann könnte ja ein 24jähriger anfangen 15 Semester Jura zu studieren und die Eltern zahlen bis zum Nimmerleinstag!?


    VG


    hesebo:eek:

  • Jetzt gerade verstehe ich die weitergehende Frage nicht. Hatte doch geschrieben: Er "hat" eine fertige Ausbildung/Studium. Eine zweite Ausbildung bzw. Studium etc. müssen Eltern ihren Kindern nicht finanzieren. Wenn er sich weiterbilden möchte, muß er herausfinden, wie das möglich sein könnte - ohne Eltern -.


    Zu deiner zweiten Frage. Wenn jemand noch "keine" Ausbildung hat und erst mit 24 ein Studium beginnt oder eine Ausbildung (egal), zahlen die Eltern nicht bis zum Nimmerleinstag, wie du schreibst, sondern maximal bis zum vollendeten 27. Lebensjahr. Danach ist definitiv Ende.

  • Jetzt gerade verstehe ich die weitergehende Frage nicht. Hatte doch geschrieben: Er "hat" eine fertige Ausbildung/Studium. Eine zweite Ausbildung bzw. Studium etc. müssen Eltern ihren Kindern nicht finanzieren. Wenn er sich weiterbilden möchte, muß er herausfinden, wie das möglich sein könnte - ohne Eltern -.
    .


    Hallo!
    Das ist nicht ganz korrekt so. Es gibt Fälle, wo ein Studium aufgrund der aufbauenden Weiterbildung auf den erlernten Beruf auch noch eine Unterhaltspflicht begründet. Wenn man zum Beispiel die Studienzulassung nur mit der entsprechenden Vorausbildung erreicht. Oder der Studiengang originär auf die Ausbildung aufbaut, insoweit war hesebo schon richtig informiert.


    In diesem Fall sehe ich aber keine Verbindung zwischen Studium und der vorherigen Ausbildung. Da diese abgeschlossen ist, besteht somit keine weitere Unterhaltspflicht.


    Viele Grüße

  • Hallo,


    habe weiter rechechiert.
    Mein Sohn hat die Fachhochschulreife in 2007 erlangt. Ist dann zum B.I.B. College nach PB und hat diese als Staatlich anerkannter Informatiker Multimedia erfolgreich abgeschlossen. Er möchte nun seinen Bachelor machen. Von Seiten des B.I.B. kann er das binnen einem Jahr in England. Er möchte aber ein Wirtschaftsstudium, Bachelor, über acht Semester in Hannover beginnen.
    Nach Rücksprache mit der FH Hannover hätte er aber sofort nach erlangen der Fachhochschulreife in 2007 diesen Studiengang belegen können. Er ist dort jetzt im Nachrückverfahren zugelassen worden .Die Ausbildung in Paderborn wäre dann absolut überflüssig gewesen, weil er ja direkt hätte in Hannover studieren können. Das jetzige Studium ist unabhängig von dem in Paderborn etwas ganz neues. Muß ich das finanziere? Oder ggf. die Einjährige zum Bachelor?


    VG hesebo, der ein ER ist;)

  • Hallo


    denke das es wahrscheinlich einer juristischen Klärung bedarf. Ich hoffe aber das ich ihm das zweite Studium nicht auch noch finanzieren muß. Wenn erwünscht werde ich über den Ausgang berichten.Hoffentlich positiv.


    VG hesebo

  • Hallo lirafe und dumpi,


    abermals habe ich eine Frage an Euch!
    Wie sieht das denn ein Richter wenn mein fast 24jähriger Sohn ein Studium beginnen möchte, welches er hätte direkt nach erlangen der Fachhochschulreife besuchen können? Die Ausbildung in PB wäre ja für die Katz gewesen. Weiter würde mich noch interessieren wie es rechtlich aussieht wenn er seinen Bachelor jetzt in Zusammenhang mit dem Studium in Hannover über acht Semester baut, ihn aber nach seiner Ausbildung beim b.i.b. in Paderborn binnen einem Jahr in England hätte machen können. Er es aber vorgezogen hat, ein halbes Jahr Urlaub zu machen und erstmal im Schützenverein in den Hofstaat zu gehen und somit zeitlich eingespannt ist. Ich selber stehe im Moment auch unter Spannung.
    Einen herzlichen Dank an Euch, bis jetzt haben mich eure Antworten immer ein wenig aufgemuntert.


    VG hesebo