Hallo,
ich war vor der Geburt meines zweiten Kindes ein halbes Jahr beschäftigt, dann 6 Wochen vor Geburtstermin und 8 Wochen danach im Mutterschutz, dann Elternzeit. Habe ich nach dem Jahr Elternzeit Anspruch auf ALG I?
Werden die Elternzeitmonate bzw. Mutterschutzzeit angerechnet?
Danke.