Amtsarzt - gesundheitliche Leistungsfähigkeit

  • :) Hallo, ich (62 Jahre alt) bin neu hier und hätte gleich eine Frage, weil ich auf unser Problem noch keine entsprechende Frage bzw. Antwort gefunden habe. Meine Frau (57 Jahre) bekam von ihrer Vermittlerin eine Einladung, weil diese aufgrund einer ihr vorliegenden Stellungnahme des Arztes der ARGE ein abschliessendes Gespräch über ihre gesundheitliche Leistungsfähigkeit führen will.


    Ich muss dazu sagen, dass ich schwerbehindert bin, ein gutes Dutzend Operationen, div. Herzinfarkte usw. hinter mir habe und jetzt aus ALG II in die Sozialhilfe soll. Durch meine Erkrankung bin ich nicht mehr in der Lage mich selbständig anzuziehen, zu duschen o.ä. zu tun. Ich bin deshalb auf die Hilfe meiner Frau angewiesen. Dies wurde auch von allen meinen Ärzten attestiert. Meine Frau ist durch meine Erkrankung psychisch schwer krank, hat schwere ärztlich diagnostizierte Rückenprobleme, Fersensporn usw.


    Nachdem heute das Schreiben von der ARGE kam hat sie ihre Ärzte angerufen und erfahren, dass sich der Arzt bei keinem Ihrer Ärzte gemeldet hat. Kann mir irgend jemand erklären, wie das funktionieren kann? Er hat sie nicht gesehen, keine Krankenberichte eingeholt. Was soll das? Ist das überhaupt zulässig?
    Ich bin etwas ratlos. Es wäre nett, wenn mir irgend jemand eine Antwort geben könnte.


    Vielen Dank
    steinidie1 :confused: :confused:

  • So ganz richtig weiß ich nicht, wie deine Frage konkret - ohne Umschweife - lautet. Falls ich es doch verstanden habe, geht es einzig um das Thema, dass deine Frau zur Vermitlerin soll für ein "abschließendes" Gespräch und sich "wundert", dass die keine "Atteste" der behandelnden Ärzte eingeholt hat?


    Dann kann ich nur sagen: Gespräch abwarten und dann unter Einbeziehung deren Aussagen "neu" überlegen und planen, wie es weitergeht. Vorher ist alles nur Hin- und Herüberlegerei ohne konkrete Maßgaben.

  • Hallo lirafe, uns geht es eigentlich auch darum, warum wir der ARGE gestattet haben, bei den Ärzten Auskünfte über den Gesundheitszustand meiner Frau einzuholen, dies dann doch nicht getan wird und ausserdem kein persönliches Gespräch oder Untersuchung vorgenommen wird.


    Wir möchten halt im Vorfeld dieses Gespräches wissen, ob dieses Vorgehen rechtens ist, über jemand ein Urteil zu fällen ohne diese Person je gesehen zu haben. Oder kannst du aus der Entfernung feststellen, ob meine Frau gesundheitlich in der Lage ist 3 oder 6 Stunden irgendwo zu arbeiten? Also ich könnte es nicht. Sie bekommt mit beinahe 58 eh keinen Job mehr, aber irgendwie ist mir das Ganze etwas suspekt. Wie kann man eine Stellungnahme über irgend jemand abgeben, wenn man diesen noch nie gesehen hat und keine Auskünfte über ihn eingeholt hat. das stört mich.


    Logisch müssen wir erst das Gespräch abwarten, aber erscheint uns dieses Vorgehen doch etwas komisch. Ich war 44 Jahre im Dienstleistungsgewerbe tätig und konnte z.B. Angebote für irgend etwas auch erst machen, wenn ich genaue und detaillierte Angaben zu dem jeweiligen Auftrag hatte. Aber vielleicht ist das beim Staat anders.


    Danke für die Antwort, Termin ist erst am 3.3. Aber vielleicht hat jemand eine Ahnung was die jetzt schon wieder vorhaben.


    Gruss steinidie1