Einnahmenüberschuss Rechnung und Nachzahlung Betriebskosten

  • Hallo,


    ich bin neu hier und hoffe in der richtigen Kategorie.


    ich habe zwei Fragen:


    1. Ich bin Selbständig (Kleinunternehmer) und beziehe ALG2, muss der Arbeitsagentur am Ende des Jahres immer eine Einnahmenüberschussrechnung für jeden Monat Nachreichen damit sie meinen Gewinn oder Verlust ermitteln können. Ich habe diese Eingereicht und laut diesen einen Verlust verzeichnet, letztens hab ich ein Brief von der Arbeitsagentur bekommen,


    wie ich den den Verlust gegenfinanziert habe ? Dieser wurde mit einem Privat-Kredit von Bekannten ausgeglichen. Wäre das für die Arbeitsagentur aktzeptabel oder was sollte ich denen sonst Antworten ???


    2. Ich bin 2009 im November in eine andere Wohnung umgezogen, so jetzt hatte ich davor meine Betriebskostenabrechnung von der alten Wohnung im Oktober bekommen, mit einer Nachzahlung die ich beglichen habe. Jetzt habe ich Erfahren das die Betriebskosten von der Arge beglichen werden, was man mir Natürlich verschwiegen hat. Jetzt wäre meine Frage wie ich den Antrag oder den Schreiben an die Arge mit den Kopien der Betriebskostenabrechnung von 2009 der alten Wohnung verfassen sollte, wie ich vorangehen soll...?????


    Für eure Positiven Kommentare bedanke ich mich im Voraus bei euch allen.


    Liebe Grüße

  • den privatkredit solltest du per kopie eines entsprechenden kreditvertrages nachweisen und dazu auch kontoauszüge vorlegen, die den eingang der kreditsumme auf dein konto nachweisen. falls du schon begonnen hast, den kredit zu tilgen wären auch diese kontoauszüge vorzulegen.
    schlechte karten hättest du allerdings, wenn du nun behaupten würdest, dass das ganze kreditverfahren und deren zahlungen in bar abgewickelt worden sind. das ist wenig transparent und unglaubwürdig, zumal du ja die kreditkosten (Zinsen) als geschäftsausgaben absetzen könntest. nun sag bloß nicht, dass der Kredit zinslos ist.
    zur erstattung betriebskosten(sofern dies angemessen sind) von deiner alten wohnung genügt die kopie der abrechnung mit einem formlosen schreiben.