Hallo zusammen,
bin in die unglückliche Lage gekommen für die Überbrückung von 2 Monaten Hartz 4 beantragen zu müssen.
Natürlich wollen die wissen ob ich irgendein Vermögen besitze, darunter fällt anscheinend auch eine Steuerrückzahlung vom Finanzamt. Zumindest fragen die in den Antragsformularen ob ich noch einen Anspruch auf Steuerrückzahlung vom Finanzamt habe und in welcher Höhe.
Bisher habe ich keinen Antrag auf Steuerrückzahlung gestellt, und konnte somit keine Auskunft geben ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht.
zu meiner Frage: Ich würde gerne wissen ob ich jetzt gesetzlich dazu verpflichtet bin eine Steuererklärung abzugeben? Meine Steuererklärungen waren bisher immer freiwillig. Wenn ja wie würde es mir berechnet werden?
Gruß
Pauli