Eigenheim und alg2

  • Hallo Leute.



    ich brauche hilfe. Wir haben ein Eigenheim und beziehen beide Alg2. Auf unser Haus ist noch ein Kredit. Die Schuldzinsen betragen 500 Euro und die Tilgung beträgt 150 Euro. Dazu kommen noch Heizkosten und die anderen Abgaben.
    Heizung und Warmwasser werden nur mit Strom betrieben. Müsste das Jobcenter auch einen Teil der Stromrechnung mit übernehmen


    Das jobcenter welches uns betreut,will die Zinsen nicht übernehmen. Deshalb haben wir schon arge probleme mit der bank.
    Diese probleme beziehen sich auf mehrere Jahre. Mein Mann hat gott sei dank arbeit in den Niederlanden gefunden.Doch wenn keine Arbeit ist, fallen wir automatisch ins Alg2 wieder rein. Er bekommt zwar sein alg 1, aber weil das nicht ausreicht auch zusätzlich alg 2.


    Insgesamt beziehen wir 730 Euro .


    Ich bin chronisch krank und muss jeden Tag medikamente einnehmen und kann auch nicht ständig den Arzt aufsuchen.

  • Das Amt übernimmt im Falle des ALG II-Bezugs in etwa "mietähnliche" Kosten, das heißt im günstigen Fall die Schuldzinsen. Die Tilgung wird natürlich nicht übernommen, weil der Staat für Privatpersonen ja nun einmal kein "Vermögen" schaffen kann. Neben diesen Schuldzinsen werden auch anteilig Nebenkosten (also Schornsteinfeger, Entsorgungsgebühren, Wartungskosten etc.) übernommen - so, wie eben bei "Mietern" die anfallenden Nebenkosten auch übernommen werden.


    Das ist das Eine.


    Was du im letzten Satz damit meinst, dass du ".... auch nicht ständig den Arzt aufsuchen kannst...", weiß ich nicht wirklich. Auf jeden Fall kannst du - könnt ihr -, wenn ihr ALG II, also H IV bezieht, die "Befreiung von der Zuzahlung" betreffend Krankenkassenbeiträge beantragen. Dazu müßt ihr eigentlich nur eure Krankenkasse anrufen, ein Formular anfordern, dies ausfüllen unter Beifügung (beispielsweise) des Nachweises, dass ihr H IV oder aufstockendes H IV bezieht und erhaltet dann eine Karte (ähnlich der Krankenversicherungs-Chipkarte). Ihr zahlt dann keine Praxisgebühr mehr, keinen Eigenanteil, was die Verordnung von Medikamenten betrifft, keine Fahrtkosten von und zu einer Untersuchung/Klinik, die genehmigt wurde und auch kein Krankenhaustagegeld mehr.

  • Vielen Dank Lirafe


    das war mir klar das das jobcenter nur die Zinsen übernimmt. Die wurden leider aber immer nie berücksichtigt.Bei Rücksprache des Sachbearbeitenden wurde gesagt die Zinsen seien zu hoch.


    Aber das mit der Krankenkasse war mir neu ,habe vielen Dank werde mich morgen gleich bei der Krankenkasse anrufen.


    danke für deine Antwort

  • Die Höhe der Zinsen dürfte eigentlich keine Rolle spielen; maximal dürfen die euch "einschränken" bis auf eine vergleichbare angemessene, in eurer Region übernommene Miete und dafür dann "nur" die Kosten (der Unterkunft - eben in dieser Höhe) übernehmen wollen.

  • Wegen der Krankenkasse, Befreiung der Praxisgeühr usw. gibt es einen Eigenanteil, der liegt bei ca. 80 € per anno, also 4 x 10 € per Quartal wäre demnach selbst zu tragen, darüber hinaus was an Eigenanteil zu zahlen ist, fällt unter die Befreiung. Ob das nun einheitlich für alle Kassen ist weiß ich nicht, über solche Dinge steht für gewöhnlich nichts auf den Websides der Kassen, damit keiner auf die Idee kommt, sich befreien zu lassen.
    Lösung : Kasse anrufen und fragen.