Was steht mir alles zu??

  • hallo zusammen,


    bin neu hier und kenne mich auch nicht so richtig in der h4 thematik aus, deshalb habe ich mich hier registriert.


    war bis ende oktober beschäftigt und wurde dann arbeitslos. dann kam hinzu, dass ich mir zum 1. mal eine eigene wohnung zum 01.12.09 mieten musste. da wurde mir vom arbeitsamt empfohlen, ich solle zusätzlich h4 beantragen, was ich dann auch gemacht habe. wurde mir auch bewilligt. jetzt mal meine fragen, da ich ständig wieder andere dinge höre und mir der fallmanager auch nicht wirklich hilft.


    hatte nachgefragt wegen kaution, wollen 2 kaltmieten kaution haben, die antwort war, stehe mir nicht zu, jetzt lese ich hier, es gibt gerichtsurteile die besagen, kaution wird übernommen bekommen dann aber auch die wieder, damit wäre mir ja schon geholfen. kann ich das im nachhinein noch beantragen?? von erstausstattung für die wohnung hat man mir natürlich auch nichts gesagt, habe wo gelesen, dass bis zu 1500,00 euro für erstausstattung zur verfügung gestellt werden, so elementare dinge wie waschmaschine fehlt bei mir natürlich auch noch, wie soll man sich die auch leisten?? kann ich das auch noch beantragen??


    also, generelle frage von mir einfach:


    was steht mir alles zu, bzw. was kann ich alles beantragen?? wie schon geschrieben bin neu auf dem gebiet und überall liest und hört man was anderes. über antworten von der forumsgemeinde würde ich mich sehr freuen, damit ich mit den ergebnissen mal zu meinem fallmanager gehen kann und vielleicht noch das ein oder andere für mich raus holen kann.


    vielen dank im voraus


    fritz blond

  • Also zunächst einmal, wie du dir das schon denken kannst, da du fragst, ist es immer der "sichere" Weg, "vorher" zu beantragen. Wie du auch festgestellt hast, wird aber nicht jedem alles von sich aus erzählt, also man wird nicht zur Antragstellung "ermuntert". Was deine bereits gezahlte Kaution betrifft, glaube ich nicht, dass du die im Nachhinein noch erhälst. Anders könnte es sein, wenn du die noch nicht gezahlt hast, aber auch da werden sie dir "auf die Füße treten und auf das "vorher beantragen" verweisen (können).


    Die Erstausstattung hingegen solltest du meiner Meinung nach auf jeden Fall auch jetzt noch erhalten, weil du ja derzeit in einer nahezu "leeren" Wohnung haust, nicht wahr?! Also los und hin und Anträge stellen - beide. Wenn du beide stellst, werden sie wohl kaum beide ablehnen, denke ich, sondern dir zumindest diese Erstausstattung bewilligen. Es sollte aber nicht viel Zeit vergehen, weil du sonst diesbezüglich wiederum in Erklärungszwang gerätst dergestalt, wie du denn bisher gewohnt hast und worauf geschlafen und so weiter.