hallo zusammen,
bin neu hier und kenne mich auch nicht so richtig in der h4 thematik aus, deshalb habe ich mich hier registriert.
war bis ende oktober beschäftigt und wurde dann arbeitslos. dann kam hinzu, dass ich mir zum 1. mal eine eigene wohnung zum 01.12.09 mieten musste. da wurde mir vom arbeitsamt empfohlen, ich solle zusätzlich h4 beantragen, was ich dann auch gemacht habe. wurde mir auch bewilligt. jetzt mal meine fragen, da ich ständig wieder andere dinge höre und mir der fallmanager auch nicht wirklich hilft.
hatte nachgefragt wegen kaution, wollen 2 kaltmieten kaution haben, die antwort war, stehe mir nicht zu, jetzt lese ich hier, es gibt gerichtsurteile die besagen, kaution wird übernommen bekommen dann aber auch die wieder, damit wäre mir ja schon geholfen. kann ich das im nachhinein noch beantragen?? von erstausstattung für die wohnung hat man mir natürlich auch nichts gesagt, habe wo gelesen, dass bis zu 1500,00 euro für erstausstattung zur verfügung gestellt werden, so elementare dinge wie waschmaschine fehlt bei mir natürlich auch noch, wie soll man sich die auch leisten?? kann ich das auch noch beantragen??
also, generelle frage von mir einfach:
was steht mir alles zu, bzw. was kann ich alles beantragen?? wie schon geschrieben bin neu auf dem gebiet und überall liest und hört man was anderes. über antworten von der forumsgemeinde würde ich mich sehr freuen, damit ich mit den ergebnissen mal zu meinem fallmanager gehen kann und vielleicht noch das ein oder andere für mich raus holen kann.
vielen dank im voraus
fritz blond