wer kann mir helfen???

  • Hallo ihr lieben
    habe eine frage mein noch ehemann und ich wollen uns trennen haben im feb. 2008 geheiratet und im mai 2008 kam meine tochter zur welt. mitlerweile arbeite ich auf 400 euro basis im meinem alten beruf weiter. mein mann arbeitet als vollzeit. unsere tochter geht noch nicht in den kindergarten. wollen uns trennen aber wie gehts dann weiter. kann ich die jetztige wohnung behalten sie ist 73 qm gross und kostet 620 euron warm. wer zahlt die anwaltskosten??? und was steht mir überhaupt danach zu??? wenn ich schon daran denke wie es weiter gehen soll könnte ich nur losheulen weil ich total hilfslos bin. wer zahlt die ganzen rechnungen wie strom tele. und versicherungen??? wid lange zahlt mein mann mir und der kleinen unterhalt und vor allem wieviel und wer zahlt mir die wohnung??? bitte helft mir vielen dank im vorraus

  • Die Wohnung kannst du, wenn du alleine mit deiner Tochter zusammen lebst und neben deinem Minijob H IV erhälst, nicht dauerhaft behalten. Aber wie gesagt, das kommt darauf an, ob du H IV beantragen mußt, oder ob ggf. durch das staatliche Kindergeld und den Kindesunterhalt, den du erhalten wirst vom Kindesvater zzgl. vielleicht noch "etwas" an Unterhalt für dich selbst bekämst. Neben all dem kannst du (also, wenn du kein H IV beziehen mußt), auch einen Wohngeldantrag stellen. Das ist meist auch gar nicht mal so wenig (kannst du dir anhand deiner Zahlen via Internet - Wohngeldrechner - ausrechnen (lassen)).


    Deine andere Frage. Seinem Kind muß dein Mann Unterhalt zahlen, bis es (aber das ist noch soo lange hin) eine abgeschlossene Ausbildung oder das 27. Lebensjahr (heutiger Stand) vollendet hat. Was den Unterhalt für dich betrifft, kann er fordern, dass du spätestens nach vollendetem 3. Lebensjahr des Kindes mehr Stunden arbeitest, so dass er für dich dann im Normalfall nicht mehr zahlen müßte.


    Aber all diese Dinge sind abhängig vom Einkommen, das jemand verdient.


    Solltest du H IV beziehen (müssen, was ich aber nicht denke anhand meiner vorstehenden Ausführungen), läßt dir das Amt eine gewisse Zeit, bevor das brandaktuell wird. Strom, Versicherung und so weiter muß man im H IV-Bezug von der Regelleistung bestreiten.
    Die Anwaltskosten werden im Normalfall hälftig getragen, also jeder zahlt die seines Anwaltes, wenn man zwei Anwälte hat. Sinnvoll wäre es natürlich sich außergerichtlich vorher zu einigen und dann alles von nur einem Anwalt in die Wege leiten zu lassen, spart schon mal die Hälfte an Kosten. Du wirst sicherlich Prozesskostenhilfe bekommen.


    Kopf hoch - alles regelt sich - Schritt für Schritt.

  • Hallo ihr lieben
    habe eine frage mein noch ehemann und ich wollen uns trennen haben im feb. 2008 geheiratet und im mai 2008 kam meine tochter zur welt. mitlerweile arbeite ich auf 400 euro basis im meinem alten beruf weiter. mein mann arbeitet als vollzeit. unsere tochter geht noch nicht in den kindergarten. wollen uns trennen aber wie gehts dann weiter. kann ich die jetztige wohnung behalten sie ist 73 qm gross und kostet 620 euron warm. wer zahlt die anwaltskosten??? und was steht mir überhaupt danach zu??? wenn ich schon daran denke wie es weiter gehen soll könnte ich nur losheulen weil ich total hilfslos bin. wer zahlt die ganzen rechnungen wie strom tele. und versicherungen??? wid lange zahlt mein mann mir und der kleinen unterhalt und vor allem wieviel und wer zahlt mir die wohnung??? bitte helft mir vielen dank im vorraus


    Wie Lirafe schon sagte ist Deine Wohnung sicher zu groß. Als Alleinerziehende stehen Dir 60 m² zu, wobei auch noch die m² -Preise zu berücksichtigen sind welche in Deinem Bundesland gefördert werden. Wenn mit Deinem Noch-Ehemann keine Einigung zu erreichen ist, lass den Unterhalt vom Jugendamt berechnen. Dazu muss Dein Mann sein Einkommen offenlegen. Als auch alleinerziehender Vater würde ich Dir raten, Deine Tochter in einer Kinderbetreuung anzumelden, damit Du dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehst. Stelle vorsorglich Anträge auf dem Wohngeldamt (schriftlich mit Antrag) und bei der Arge (auch mit Antrag schriftlich). Wenn Dein Mann sich scheiden lassen will ( was ich mal vermute ) muss er ein Trennungsjahr einhalten. In dieser Zeit ist er meines Erachtens für Dich Unterhaltspflichtig. Je nachdem wie Eure jetzige Situation und Zusammenleben ist, wirst Du auf anwaltlichen Rat kaum verzichten können. Dazu gibt es aber entsprechende Beratungsstellen. Also nicht herum heulen, sondern die Sache anpacken und kämpfen, denn wer nicht kämpft hat schon verloren.
    city63