Neue Lebensgemeinschaft

  • Hallo, ich habe eine Frage zur Anrechnung meines Partners bei einer neuen Lebensgemeinschaft.
    Zur Situation,
    ich beziehe mit meinen zwei Kindern seit Januar Hartz 4.
    Mein Freund wohnt 160km entfernt, hat jetzt aber hier eine Arbeit gefunden und wird bei mir einziehen.
    Er ist auch bereit anteilig Miet-, Neben- und Stromkosten zu zahlen.
    Nur kann er sich nicht sein komplettes Einkommen(1500 Netto) anrechnen lassen, weil er noch Schulden aus seiner ehemaligen Selbstständigkeit hat, die er mit 500 Euro monatl. tilgt. Des weiteren hat er eine 15jährige Tochter, an die er Unterhalt zahlt und sie ja auch alle 2 Wochen abholt.
    Wer weiß was darüber, wie das mit der Anrechnung läuft??

  • Es gibt an sich die Möglichkeit, dass man im ersten Jahr des Zusammenlebens auf Probe zusammenleben kann, ohne dass man gleich von Beginn an als eine BG = Bedarfsgemeinschaft gewertet wird. Dazu gibt es aber auch Vorschriften, was "Ausnahmen" betrifft. Eine solche Ausnahme ist das gemeinsame Zusammenleben mit Kindern im Haushalt. Dabei ist es egal, dass die Kinder nicht von "beiden" sind. Man wird unter dieser Voraussetzung auf jeden Fall von Beginn an als BG = Bedarfsgemeinschaft gewertet und berechnet, so dass also auch das Einkommen deines Freundes komplett mit in die Berechnung einfließt. Ob da nun noch Schulden sind, die getilgt werden müssen oder nicht, interessiert den Gesetzgeber / das Amt nicht.