Unterhaltsanspruch

  • Hallo!


    Erstmal zu meiner Person. Ich bin 21 Jahre alt und wohne seit 3 Jahren allein.
    2008 habe ich mein Abitur abgeschlossen und bis Mai 2009 mein Zivildienst geleistet.
    Im Oktober 2009 wollte ich eigentlich mein Studium starten, jedoch bekam ich keinen Platz.
    Daher muss ich ein Jahr zurücksetzen.


    Habe mich im Oktober letzten Jahres bereits arbeitslos gemeldet.
    Bereits zwei Mal wurde mir ALG2 gezahlt.
    Beim Erstantrag musste ich alle Kontoauszüge usw. offenlegen.
    Des Weiteren habe ich ein Schreiben (Einstellung der Unterhaltszahlungen) meines Vaters eingereicht.
    Dieses habe ich ebenfalls unterzeichnet. Meine Mutter hat mir seit Anfang des Zivildienst keinen Unterhalt gezahlt.
    Ich möchte es ihnen auch nicht unbedingt weiter zumuten, da es eh schon des Öfteren zu Spannungen deswegen kommt.


    Kurz darauf bekam ich einen Nebenjob und war für 5 Wochen beschäftigt.


    Nun habe ich mich wieder bei der ARGE angemeldet und alle Anträge abgegeben.


    Jetzt bekam ich Post von der ARGE (übrigens aus einer anderen Stadt).
    Beide Elternteile bekamen ebenfalls Post:
    "Bedarfsanzeige gemäß § 33 des SGBII wegen Aufnahme von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende"


    Im Betreff steht "Unterhaltsanspruch: Anspruch eines volljährigen Kindes in Ausbildung gegen die Eltern".
    Nun sollen sie 4 Seiten Fragebögen über ihr Vermögen ausfüllen.


    Ich war bislang immer so informiert, dass die Eltern nur verpflichtet sind, wenn ich in einer Ausbildung bin.
    Jedoch bin ich das doch nicht, oder?? Ich bemühe mich für das Studium mit Beginn Oktober 2010.
    Wie ist das nun? Ich möchte meine Eltern ungern weiter mit dem Thema belasten und das Verhältnis zu ihnen stören.


    Bin dankbar für jede Hilfe!

  • Ja, kann dich verstehen, aber die Regelung (gesetzlich) ist nunmal die, dass man unter 25jährig "eigentlich" im Normalfall keine Leistungen vom Amt erhält, sondern bis dahin die Eltern für dich zuständig sind und für dich aufkommen müssen. Wenn jemand schon länger (auch vor Vollendung des 25. Lebensjahres) nicht mehr zu Hause bei seinen Eltern wohnt und/oder ggf. auch wirtschaftlich unabhängig war, greift diese Regelung nicht. Nun ist es aber bei dir so, dass du nur wegen des abzuleistenden Zivildienstes nicht zu Hause wohntest (das ist nicht als Ausbildung oder dergleichen zu sehen). Eltern sind dazu verpflichtet, ihren Kindern solange Unterhalt (bis zum max. 27. Lebensjahr) zu zahlen oder sonstwie zu leisten, bis sie ihnen "eine" Ausbildung ermöglicht haben. Das ist bei dir auch nicht der Fall.


    Wie kam es zu dem Schreiben deines Vaters "Einstellung der Unterhaltsleistungen? Und was meinst du damit, dass du dieses unterzeichnet hast. Du "darfst" nicht auf Unterhaltsleistungen, die dir gesetzlich zustehen (würden) verzichten, weil du dann eben auch von nirgendwo sonst (also Amt) Leistungen erwarten kannst.


    Ab Oktober, wenn du studierst, sieht die Lage - im Hinblick auf möglicherweise von dir zu beantragendes Bafög - übrigens auch nicht anders aus. Auch dort wird eingehend geprüft, was die Eltern in der Lage wären, an Unterhalt zu leisten, bevor du eine Bewilligung erhälst. Sind sie zahlungsfähig, erhälst du kein Bafög oder eben nur die "Differenz", die sie nicht aufbringen können.

  • "Sehr geehrte Damen und Herren,


    da mein Sohn Sven sich vorraussichtlich bis Oktober 2010 in keiner Ausbildung bzw. in seinem angestrebten Studium befindet, hat er bis zu diesem Zeitpunkt keinen Unterhaltsanspruch mehr gegenüber mir. Dies findet sich begründet im vierten Buch Familienrecht § 1603 Leistungsfähigkeit BGB.


    Da er erst im Oktober 2009 den Kontakt zur Arbeitsagentur gesucht hat, habe ich ihm noch für diesen Monat den Unterhalt gezahlt. Ab September 2009 (bis vorraussichtlich Oktober 2010) wird er keine Zahlung mehr von mir bekommen."


    Das steht im besagten Schreiben.
    (Wurde mir übrigens auch bei der Antragsstellung damals so geraten, da sie wissen wollten, dass mein Vater nicht mehr weiter zahlt.)


    Und für mich wäre es einfach eine Erleichterung, wenn ich auf das ganze irgendwie verzichten "könnte".
    Mich also arbeitslos melde, die ganzen Maßnahmen mitmache und meine Eltern erstmal entlaste.
    Denn ihnen auf der Tasche zu liegen, reizt das ganze Klima hier gewaltig. Schon der Brief vom Amt hat gereicht.


    Immerhin hab ich das mit dem Studium ja selber irgendwie verbockt und nun haben sie damit eben finanziell den Schaden.
    Es ist ja auch nicht so, dass ich mich nicht um einen Nebenjob bemühe, aber finde heutzutage erstmal so etwas.
    Und vorallem erkläre das mal einem 6x'er Jahrgang. Dort heißt es dann nur: "In deinem Alter hatte ich schon 2 Jobs!"


    Habe halt auch schon oft gelesen:


    "...gilt für den Unterhalt das Unterhaltsrecht und laut diesem hat man seinen Unterhalt verwirkt, wenn man nicht zügig seiner Ausbildung nachkommt. Ebenfalls hat man kein Anrecht auf Unterhalt, wenn man aktuell keiner Ausbildung nachgeht.
    Das Arbeitsamt kann das Unterhaltsrecht nicht aushebeln, indem es Unterhalt bei den Eltern anfordert."

  • Ehrlich gesagt finde ich das Ganze nicht richtig. Würde mich an deiner Stelle trotz deiner Schilderungen - und das mußt du ja nicht "publik" machen - mal an das für deine Region zuständige Jugendamt wenden. Die geben Ratschläge oder wissen weiter, auch wenn du schon über 18 Jahre alt bist. Du hast ja, wie du schreibst, zunächst einmal das Abi gemacht und warst dann Zivildienstleistender. Wenn du dann danach trotz Bewerbung nicht gleich einen Studienplatz bekommst, ist das genauso, als würde jemans (ich finde das vergleichbar) einen Ausbildungsplatz suchen und nicht gleich einen bekommen. Und auch in diesem Fall sind die Eltern in der Übergangszeit eben definitiv noch zur Unterhaltszahlung verpflichtet.


    Ich finde es "nett" von dir, dass du deine Eltern komplett entlasten möchtest, letztlich aber hast du - und das solltest du nicht unterschätzen -, einen wirklich noch schweren Gang vor dir; ein Studium - egal welches -, ist nicht immer gerade easy. Wenn du alles umgehen möchtest, bleiben dir wirklich ausschließlich nur noch Minijobs bis zu dem Zeitpunkt an dem dir der Studienplatz sicher ist und du "richtig" anfangen kannst mit dem Studium. Dann beantragst du "hoffentlich" Bafög, ansonsten sehe ich schwarz für deine Zukunft, weil du Studium und "Lebensuntehalt verdienen" ohne Unterstützung eines Amtes (Bafög) oder deiner Eltern - also beides nebenher - auf Dauer von vielen Jahren kaum bewältigen können wirst. Ich kann die Haltung deiner Eltern nicht nachvollziehen. Bin selbst alleinerziehende Mutter zweier Kinder (jetzt erwachsen), die beide Abi gemacht haben; der "Große" studiert inzwischen und die "Kleine" wird sicher nachziehen. Ich käme niemals auf die Idee, dass meine Kinder mit 21 Jahren keine Unterstützung - egal ob finanziell oder moralisch oder sonstwie - mehr brauchen. Die Zeiten heute sind schwierig.


    Nachtrag: Was ist eigentlich mit dem staatlichen Kindergeld; zumindest das müßtest du doch erhalten und - "nutzen" deine Eltern weiterhin die "steuerlichen" Freibeträge für dich?