Hallo!
Erstmal zu meiner Person. Ich bin 21 Jahre alt und wohne seit 3 Jahren allein.
2008 habe ich mein Abitur abgeschlossen und bis Mai 2009 mein Zivildienst geleistet.
Im Oktober 2009 wollte ich eigentlich mein Studium starten, jedoch bekam ich keinen Platz.
Daher muss ich ein Jahr zurücksetzen.
Habe mich im Oktober letzten Jahres bereits arbeitslos gemeldet.
Bereits zwei Mal wurde mir ALG2 gezahlt.
Beim Erstantrag musste ich alle Kontoauszüge usw. offenlegen.
Des Weiteren habe ich ein Schreiben (Einstellung der Unterhaltszahlungen) meines Vaters eingereicht.
Dieses habe ich ebenfalls unterzeichnet. Meine Mutter hat mir seit Anfang des Zivildienst keinen Unterhalt gezahlt.
Ich möchte es ihnen auch nicht unbedingt weiter zumuten, da es eh schon des Öfteren zu Spannungen deswegen kommt.
Kurz darauf bekam ich einen Nebenjob und war für 5 Wochen beschäftigt.
Nun habe ich mich wieder bei der ARGE angemeldet und alle Anträge abgegeben.
Jetzt bekam ich Post von der ARGE (übrigens aus einer anderen Stadt).
Beide Elternteile bekamen ebenfalls Post:
"Bedarfsanzeige gemäß § 33 des SGBII wegen Aufnahme von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende"
Im Betreff steht "Unterhaltsanspruch: Anspruch eines volljährigen Kindes in Ausbildung gegen die Eltern".
Nun sollen sie 4 Seiten Fragebögen über ihr Vermögen ausfüllen.
Ich war bislang immer so informiert, dass die Eltern nur verpflichtet sind, wenn ich in einer Ausbildung bin.
Jedoch bin ich das doch nicht, oder?? Ich bemühe mich für das Studium mit Beginn Oktober 2010.
Wie ist das nun? Ich möchte meine Eltern ungern weiter mit dem Thema belasten und das Verhältnis zu ihnen stören.
Bin dankbar für jede Hilfe!