Hallo ihr lieben,
habe mehrere fragen zu hartz IV und grundsicherung:
1: habe schwere depressionen (attest vorhanden), wohnung (in Muenchen) ca. 8m2 zu gross, untermieter war vorher da, aber nach 4 monaten wieder ausgezogen, da zimmer zu klein, kann nicht umziehen, hier mein textvorschlag als anschreiben (zusammen mit attst) an die arge, zur begutachtung für euch, ob o.k.:
"sehr geehrte ...,
da ein umzug aus gesundtheitlichen gründen (siehe attest) nicht zumutbar ist und ich keinen neuen untermieter wegen der grösse des zimmers und wegen meiner krankheit finde, ersuche ich Sie hiermit die komplette miete zu übernehmen."
mfg ...
2: kommt man bei vorliegender situation automatisch in die grundsicherung hinein oder muss ich extra beantragen? zahlen die von der grundsicherungsabteilung auch die volle miete und was ist bei der grundsicherung anders, muss man auch alle 6 monate neu beantragen? wo kann ich darüber nachlesen? hab kein bock mehr auf hartz IV, will in die grundsicherung, da wird man doch mehr in ruhe gelassen, oder? bin 52.
3: wie hoch aktuelle zuverdienstgrenze, hat sich schon was verändert, wie sie uns versprochn haben, die talking heads?
danke schon mal im voraus für eure antwortn
pit