wird bafög meiner tochter angerechnet

  • Weiß ja nun nicht, was für Bafög deine Tochter erhalten wird, also ob z.B. Studentenbafög oder so. Davon gehe ich aber mal aus, weil sie mit 18 Jahren vermutlich gerade ihr Abi geschafft hat. Studentenbafög wird "nicht" mitberechnet als Einkommen (war bei uns so), aber - das große aber -: Natürlich wird davon ausgegangen, dass deine Tochter dann "ihren", also den auf sie entfallenden Mietanteil selbst trägt. Mithin erhälst du (falls ihr nur zu Zweit seid) ab dem Zeitpunkt, ab dem sie dieses Bafög erhält, noch die hälftigen Mietkosten, nicht mehr die gesamten, weil sie ja den Rest (ihren Mietanteil) tragen muß.

  • Vielleicht wäre eine BEschreibung der Wohnung gut.
    Wenn ihre Tochter bei Ihnen wohnen bleibt , würde ich die Gemeinschaft in eine WG umwandeln, denn das ist es ja, sie wirtschaften ja nicht aus einem TOPf , sondern jedem das seine.
    Das führt dazu das sie mehr MIete erhalten als wenn es eine Haushaltsgemienschaft wäre.


    Ihre Tochter scheidet komplett aus und hat mit Ihnen nichts zu tun wenn sie es in eine WG umwandeln. Allerdings übernommt die ARGE dann die MIete anteilig die Wohnfläche die von ihnen benutzt wird zu 100 % , Wohnfläche die ihr beide nutzt zu 50 % und Wohnfläche die ihre Tochter nur nutzt (ihr Zimmer) erhält vom Amt keine Miete.


    Bei einer Haushaltsgemeinschaft würde die Miete einfach durch die Anzahl der Personen geteilt die in der Wohnung sind, dass heisst sie bekommen nur bei 2 Personen die Hälfte in ihrem Beispiel. Das ist immer weniger als bei einer WG.


    Ihre Tochter wird den höchsten Bafögsatz erhalten .
    Da in diesen Bafögsatz keine Miete berücksichtigt ist, hat SIE Anspruch auf Wohnkostenzuschuss, dass sie bei der ARGE beantragen kann !!!!! WENN SIE ZUHAUSE BEI IHNEN BLEIBT.


    Zieht sie um, erhält sie Mietzuschuss für ihre eigene (Studenten)wohnung.


    Also ob sie zuhause bleibt oder umzieht erhält sie die fehlende Mietezuschüsse von der ARGE oder Bafögamt.


    Der Wohnkostenzuschuss Antrag wird gerne unter der Hand gehalten weil sehr unbekannt, aber die gibt es in der ARGE und auch ONLINE zu finden wenn man sucht.

  • Wenn die Tochter "Studentenbafög" erhält, gibt es daneben kein Wohngeld und überhaupt keine Wohnkostenzuschuß. Wenn Mutter und Tochter zusammen wohnen bleiben, wird das Ganze eine BG und keine WG .


    Wichtig wäre zu wissen, "was" für Bafög die Tochter bekommt; aber wie gesagt, gehe ich - da sie 18 Jahre alt ist -, davon aus, dass sie ihr "Abi" gemacht hat und studiert. In dem Fall bleibt es definitiv bei meiner Eingabe von "gestern, 13.12" aus "ur-"eigenster Erfahrung.

  • Da sind sie ni´cht ganz informiert lirafe.


    Wohngeld gibt es nicht wenn Sozialleistung beantrag wird. Wohngeld kommt ohnehin hier nicht in Frage.


    Sie bilden schon gar nicht eine Bedarfsgemeinschaft !
    Bei einer Bedarfsgemeinschaft müsste die Tocher auch Leistungen von der ARGE erhalten, das tut sie nicht. Nimmt sie ein Studium bekommt sie Bafög, das ist eine ganz andere Stelle als die ARGE.


    Es liegt dann Haushaltsgemeinschaft vor wenn Mutter und Kind aus demselben Einkommenstopf wirtschaften oder wenn jeder getrennt ihr Leben finanziert liegt eine "familiäre" Wohngemeinschaft vor.


    Generell ist es absurd heute anzunehmen die erwachsenen Kinder würden das Geld ihren Eltern geben, das ist in Entwicklungsländer der Fall aber nicht in Industrieländer wo in der Regel nach dem Erwachsenenalter die Wege sich trennen.


    Sie wird den Höchstsatz ca 500euro erhalten wenn sie bei den Eltern bleibt.
    Zieht sie aus wird sie Mieteanteil vom Bafög erhalten und ingesamt bekommt sie etwa 640 Euro.


    Wenn sie also Zuhause bleibt fehlt ihr der Mietanteil.
    Deshalb wurde der Wohnkostenzuschuss geschaffen damit diese Lücke geschlossen wird, sie ist zu beantragen bei der ARGE und ist komplett eine Sache ihrer Tochter und hat keine Auswikrung auf ihre Gemeinschaft.


    http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/wohnkostenzuschuss.php


    Beispiel: Miete beträgt 400 Euro. Dann wird sie durch 2 geteilt weil 2 Personen. 200 Euro müsste die Tochter eigentlich beitragen. Da sie aber das nicht beitragen kann wird dies über Wohkostenzuschuss ausgeglichen denn der Mietanteil für Bafög wo man bei den Eltern wohnt beträgt etwa 40 Euro. Somit müsste sie einen Wohnkostenzuschuss der ARGE von 200-40 Euro = 160 pro Monat erhalten damit die Miete wieder komplett abgedeckt ist.

  • silvercrest  
    Erst einmal sorry, natürlich ist das dann eine HG - Hausgemeinschaft, habe mich da von dieser "WG" irritieren lassen. Jedenfalls war mein Sohn HG-Mitglied und der auf ihn entfallende Mietanteil wurde von den restlichen bewilligten Kosten der Unterkunft, die anerkannt waren, abgezogen.


    Das ist das Eine. Das andere ist, dass Studenten definitiv "kein" Wohngeld erhalten; es sei denn. Hatte seinerzeit deswegen mehrfach Telefonate geführt. Er bekam seinerzeit (bis Ende 2008) 414 € Bafög und nach Auszug später 584 € (bis heute).


    Der Einfachheit halber habe ich mal den entsprechenden Absatz (Wohngeldbezug betreffend) kopiert, den ihr aber hier selbst nachlesen könnt, wenn ihr in der obersten Menueleiste auf "sonstige" Sozialleistungen geht und dann auf Wohngeld und dort auf den unteren Absatz der Seite geht. Also Text:


    Besondere Ausschlusskriterien beim Wohngeld
    Von der Zahlung des Wohngeldes grundsätzlich ausgeschlossen sind alle Personen, die staatliche Transferleistungen (beispielsweise ALG II oder BAföG) in Anspruch nehmen und die Personen, die in einer solchen Bedarfsgemeinschaft leben. Hier geht der Gesetzgeber davon aus, dass die entsprechenden Kosten der Unterkunft bereits bei den Transferleistungen ausreichend berücksichtigt werden.


    Gruß. Lirafe