hallo,
ich bin in einer etwas verzwickten situation, vielleicht kann mir da jemand helfen.
meine freundin ist keine deutsche, sondern kommt aus dem senegal. wir sind nicht verheiratet, wir werden aber bald eltern.
ich bin mit der situation sehr glücklich und fliege morgen hin, da ich in den letzten monaten zwingend hier in deutschland sein musste.
natürlich stellt sich für uns in 1-2 jahren die frage, wie wir zusammen leben möchten und ich bin recht sicher, dass sie nach deutschland kommen wird. auch wenn ich natürlich von einem guten verlauf ausgehe, möchte ich dennoch um meine rechtliche lage wissen, wenn ich mit ihr diesen schritt gehe.
ich weiß, dass sie, nachdem das kind dann die deutsche staatsangehörigkeit hat, zur ausübung der personensorge ein aufenthaltsrecht für deutschland hat, auch wenn wir nicht verheiratet sind. soweit so gut. damit gibt es ja keine schwierigkeiten.
aber was wäre in einem trennungsfall. im unterhaltsrecht finde ich lediglich aussagen darüber, was einem unehelichen kind und der mutter evtl. an unterhalt zusteht. es heißt z.b. auch, dass die mutter gezwungen ist, sich wirtschaftlich unabhängig zu machen, d.h. einen job zu suchen, was in ihrem fall aber evtl. schwierig sein könnte, zumal sie ja keine deutsche ist.
weiß jemand, wie die rechtliche lage in solchen fällen aussieht, ob man untereinander einen verzicht auf unterhalt vereinbaren kann oder so etwas. wie gesagt, ich finde nur gesetzliche regelungen, die gezielt auf deutsch-deutsche partnerschaften zutreffen, weiß jemand ob da in meinem fall andere regelungen angewandt werden? vielleicht gibt es irgendwelche urteile, die mir aufklärung verschaffen können...
vielen dank
MHG