Jetzt noch schnell vor Hartz IV ummelden?

  • Ich stecke gerade etwas in der Krise weil ich gerade mit meinem Studium fertig werde (dieses Semester) und ich jetzt erstmal Hartz IV benötige um bis zur (hoffentlich) Promotion über die Runden zu kommen.


    Erstmal die Fakten: 23 Jahre alt, Hauptwohnsitz bei den Eltern, Zweitwohnsitz während des Studiums nie angemeldet. 10 Semster maximales BaföG bekommen da meine Eltern mich nicht unterhalten konnten und können.


    Freunde haben mich darauf hingewiesen, dass ich, wenn ich nach dem Studium erstmal wieder bei meinen Eltern einziehe wohl kein Hartz IV sehen werde, da das Amt von meinen Eltern verlangen wird mich zu unterhalten.


    Deshalb frage ich mich, ob ich meinen jetzigen (unangemeldeten Zweit-)Wohnsitz noch schnell zu meinem Erstwohnsitz ummelde um dann eventuell Anspruch auf Mietunterstützung zu haben und Geld zu bekommen. Ist eine Ummeldung überhaupt so einfach möglich? Wenn ich meine sehr billige WG-Wohnung behalten könnte wäre das sehr hilfreich, da ich an meinem jetzigen Arbeitsplatz, an dem ich meine Diplomarbeit gemacht habe gern weiter (wahrscheinlich ehrenamtlich) bleiben würde, da ich in der Umgebung meines Professors bessere Chancen auf eine Promotionsstelle habe als in meinem Heimatkaff und mich hier im Internet weiter umsehen könnte.


    Ich bin ziemlich ratlos, weil ich mich dahingehend noch nicht näher befasst habe und ich bitte euch um schnelle Hilfe.


    Danke im Vorraus.

  • Es gibt doch immer wieder neue Fragen, also solche, die man noch nicht hatte. Zunächst einmal Gratulation zu deinem bald beendeten Studium. Das mußt du ziemlich straff durchgezogen haben und es wird (bei 10 Semestern Förderung) vermutlich auch kein einfaches gewesen sein.


    Zu deinen Fragen: Ummelden kannst du dich immer und jederzeit; dazu brauchst du zur Vorlage beim Einwohnermeldeamt einfach nur den Mietvertrag. Aber die Frage ist, ob du das wirklich mußt. Eltern sind laut Gesetz "lediglich" dazu verpflichtet, ihrem Kind "eine" Ausbildung/Studium zu ermöglichen, damit sie dann ins Leben entlassen werden und auf eigenen Füßen stehen "können". Insofern dürfte auch die U25-Regelung nicht gelten, also dass deine Eltern dich bis zum vollendeten 25. Lebensjahr unterhalten müssen.


    Allerdings wird - wie wir das hier im Forum oft feststellen müssen - häufig unterschiedlich von Amt zu Amt entschieden, und auch wenn man "Recht" hat der Sache nach, bedarf das manchmal der Überwindung einiger Hindernisse. Daher würde ich dir - selbst wenn deine Eltern dich "eigentlich" nicht mehr unterhalten müß(t)en, dazu raten - wenn das möglich ist, die Ummeldung vorzunehmen. Allerdings solltest du dem Amt gegenüber nichts sagen, was es zu dem Entschluß kommen läßt, dass du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst (also wegen Tätigkeit Promotion oder so), weil du dann keinen Anspruch auf irgendetwas hast.

  • Das könnte leider voll daneben gehen. Auch wenn Du jetzt noch keinen Antrag auf Grundsicherung gestellt hast, könnte man Dir unterstellen, es bereits vorhergesehen zu haben. Im schlimmsten Fall könnte das JobCenter von Dir verlangen, zu Deinen Eltern zurückzuziehen (siehe U25).