Hilfe!!!!Was kann ich beantragen????

  • Hallo,


    man hat mir hier schonmal super weitergeholfen, ich hoffe diesmal auch wieder.:)


    Ich habe folgendes Problem...


    bin im Moment noch mehr oder weniger in ner Ausbildung. Ich war letzten November über längere Zeit krank. Da ging es schon los. Mein Arbeitgeber hat bis heute die Lohnfortzahlung nicht gezahlt. Vor Weihnachten bekam ich dann den Anruf von meiner Ausbilderin, dass ich über den erlaubten Fehlzeiten bin, somit die Ausbildung für mich sozusagen gelaufen sei und ich im neuen Jahr nicht mehr erscheinen brauche... Ich solle mich nach den Feiertagen mit meinem Chef in Verbindung setzen, bezüglich Beendigung der Ausbildung.


    Das habe ich dann auch getan, hab ihn um einen Aufhebungsvertrag oder die Kündigung seinerseits gebeten, da ich ja sonst kein Geld vom Amt bekomme... keine Reaktion. Ich weiß nicht wie oft ich versucht habe ihn zu erreichen und wieviele Briefe und Mails ich geschrieben hab aber ich habe bis jetzt keine Reaktion, obwohl ich seit Januar unentschuldigt fehle.


    Da ich ja aber auch kein Geld bekomme ist nun meine erste Frage, ob es da irgendwelche Regelungen gibt und ich trotzdem Hartz 4 beantragen kann...


    Ich wohne noch nicht mal ein Jahr mit meiner Freundin zusammen, sie wurde im Januar arbeitslos und bekommt gerade mal 700€ Alg I. Das reicht hinten und vorne nicht. Gibt es die Möglichkeit, dass sie noch was dazu beantragen kann?
    Auf dem Arbeitsamt meinten sie nur zu ihr, sie könne es ja mal mit Wohngeld probieren.


    Aber wie ist das, wenn ich jetzt Hartz 4 beantrage...wird sie dann miteingerechnet?:confused:


    Ich weiß langsam echt nicht mehr weiter, denn die Rechnungen türmen sich langsam aber sicher und ich hab angst die Wohnung zu verlieren. Ich hoffe ihr könnt mir ein paar Tips geben.



    LG
    Monchen

  • Solange du noch nichts "konkretes" schriftliches hattest, wärst du der Arbeit besser nicht weiterhin ferngeblieben. Aber nun ist es, wie es ist. Du wirst sicherlich zunächst kein H IV bekommen, sondern erst einmal gesperrt werden, weil Mitverschulden angenommen werden wird. Allerdings die Frage: Hast du denn seit Dezember/Januar noch gar nichts beantragt? Hättest du das gleich getan, wüßtest du inzwischen sicher mehr, hättest schon einen Bescheid, der dir in etwa eine Richtung zeigt. Deine Freundin und du - ihr könnt an sich erst einmal ein Jahr zusammenleben, ohne dass das als BG gewertet werden muß, indem ihr gleich bei Beantragung ein von euch beiden unterzeichnetes Schriftstück beifügt, in dem klar steht, dass ihr nicht finanziell füreinander einsteht.


    Allerdings weiß ich nicht, ob es in dem Fall (ihr seid ja nun mal nicht gerade erst zusammengezogen) darauf ankommen könnte und/oder gefragt wird, wie lange ihr schon zusammenlebt. Neben dem ALG1-Bezug kann deine Freundin Wohngeld beantragen; ob sie etwas erhalten würde, könnt ihr via Rechter im I-Net herausfinden. Dort gibt sie alle ihre "Zahlen" an, wie Einkommen, Miete, Nebenkosten etc. und ein Etwa-Betrag wird errechnet oder nicht.