Hat Herr Westerwelle Recht, wenn er den Sozialstaat angreift? 11
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Ja, es wird höchtse Zeit, dass das mal jemenad ausspricht! (3) 27%
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Guido Westerwelle benutzt nur das, was die SPD eingerührt hat! (1) 9%
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Herr Westerwelle handelt unmoralisch und demagogisch! (3) 27%
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Herr Westerwelle handelt gegen den Sozialsttatsgrundsatz des Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz! (4) 36%
Zitat Meldung der Tagesschau:
Debatte um Äußerungen zu Hartz-IV
Geißler nennt Westerwelle "Esel"
Die parteiübergreifende Empörung über die Aussagen von FDP-Chef Guido Westerwelle zur Hartz-IV-Debatte hält an.
Westerwelle hatte unter anderem moniert, die Diskussion über das Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts trage "sozialistische Züge". Man müsse nicht nur auf jene achten, die auf den Sozialstaat angewiesen sind, sondern auch auf jene, die ihn bezahlen. Wer dem Volk "anstrengungslosen Wohlstand" verspreche, lade zu "spätrömischer Dekadenz ein".
Westerwelle verteidigte seine Äußerungen erneut. In der "Bild am Sonntag" warf er seinen Kritikern "Scheinheiligkeit" vor: "Die mich jetzt am lautesten beschimpfen, haben den Murks bei Hartz IV doch selber produziert. Hartz IV ist schließlich eine Erfindung von Rot-Grün." Den Vorwurf der sozialen Kälte wies er ebenfalls zurück. Die FDP habe gleich zu Beginn der neuen Regierung "die gröbsten Ungerechtigkeiten beseitigt" und das Schonvermögen bei Hartz IV verdreifacht. "Die FDP hat in den ersten 100 Tagen mehr soziale Verantwortung gezeigt als meine Kritiker in den letzten elf Jahren."
Öffentlicher Aufruf
Mit den oben zitierten Äußerungen des Herrn Guido Westerwelle, Bundesaussenminister der Bundesrepublik Deutschland sehe ich durch Herrn Westerwelle hiermit den Straftatbestand gem § 90 b des Strafgesetzbuches erfüllt, Zitat:
§ 90b Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs.
3) ein Gesetzgebungsorgan, die Regierung oder das Verfassungsgericht des Bundes oder
eines Landes oder eines ihrer Mitglieder in dieser Eigenschaft in einer das Ansehen des
Staates gefährdenden Weise verunglimpft und sich dadurch absichtlich für Bestrebungen
gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze
einsetzt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Die Tat wird nur mit Ermächtigung des betroffenen Verfassungsorgans oder Mitglieds
verfolgt.
Begründung:
Die derzeitige öffentliche Diskussion zur Thematik wurde zweifelsfrei durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.2010 - siehe Pressemitteilung
Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 5/2010 vom 9. Februar 2010
Urteil vom 9. Februar 2010 – 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 –
Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV- Gesetz") nicht verfassungsgemäß
angestossen. Insofern muss davon ausgegangen werden, dass durch Herrn Guido Westerwelle auch das Ansehen und die Position des Bundesverfassungsgerichtes beeinträchtigt wird.
Es ergeht daher Strafantrag gem. § 90b Strafgesetzbuch
Die Bundeskanzlerin Frau Angela Merkel wird ersucht, sachentsprechende Massnahmen gem. Beamtenrechtsrahmensgesetz (BRRG) und anderer beamtenrechtlichen Normen einzuleiten.
Gerhard Roloff
Triftstr. 27a
13127 Berlin
Wer gewillt ist, sich diesem Strafantrag anzuschliessen, füge bitte seine Adressangaben im Forum hinzu.
Ich gestatte mir an dieser Stelle noch einen Verweis auf den Beitrag von Frau Mika Bascha in der Berliner Zeitung vom 11.02.2010 Seite 4,
hier der Link zum Betrag:
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2010/0211/meinung/0041/index.html