Ich habe von 09.2008 bis 05.2009 gearbeitet, zum 31.05.2009 gekündigt und dann eine Sperrzeit ab 01.06.2009 bekommen. (12 Wochen)
auf dieser Seite steht ja:
Die Summe aller Sperrzeiten wird auf einem sogenannten Sperrzeitkonto festgehalten. Sind hier 21 Sperrzeitwochen aufgelaufen, entfällt der Anspruch auf Arbeitslosengeld. Berücksichtigt werden nach § 147 I Nr. 2 SGB III bei der Berechnung auch Sperrzeiten, die in einem von 12 Monaten vor der Entstehung des Anspruchs eingetreten sind, sofern diese nicht bereits zum Erlöschen eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld geführt haben.
Wenn ich nun meine jetzige Arbeit kündige hätte ich zwar einen neuen Anspruch auf ALG1 aber durch eine erneute Sperrzeit von 12 Wochen und die Addition der Sperrzeiten käme ich ja über 21 Wochen und mein ALG1 Anspruch würde erlischen.
Jetzt meine Frage:
Wann ist das nicht mehr so, also wann verfallen die 3 Monate Sperrzeit auf dem Sperrzeitkonto vom 01.06.2009? Sprich, ab wann könnte ich wieder kündigen und eine Sperrzeit bekommen aber ohne, dass mein ALG1 Anspruch komplett erlischt? Am 01.06.2010 (ein Jahr nach Beginn der Sperrzeit) oder am 01.10.2010 (ein Jahr nach Ende der Sperrzeit)