Leistungen

  • Ich hatte hier schon mal angefragt. Wurde auch zufriedenstellend beantwortet. Da es jetzt für mich ernst wird, will ich nochmal nachhaken.
    1. Ich werde aus dem Ausland zurückkehren und werde Alleinerziehend von mindestens ein Kind sein
    2. Ich komme notdürftig mit einem Kind bei meiner Schwester unter aber nicht von allzu langer Dauer.
    3. Meine Brieftasche wird aus Zwiebelleder bestehen und verwaist sein
    4. Meine Lebensgefährtin wird bis Mai nachkommen und wir werden dann heiraten.
    5. Ich stehe dem Arbeitsmarkt sehr gerne zur Verfügung!
    Fragen:
    1. Wird mir die arge als Notfall sofort helfen (müssen)
    2. Wie erhalte ich Bargeld, um notwendige Lebensmitteleinkäufe zu tätigen
    3. Kann ich mir eine Wohnung suchen (wäre sinnvoller wenn ich sofort beziehen könnte)
    4. Wird nach Heirat mir ein Umzug und grössere Wohnung wieder bewilligt und entsprechende fehlendes zustehendes Hausrat? (besonders dann, wenn mir jetzt eine 3 Zimmer-Wohnung verweigert würde)
    5. Ist es ein Nachteil, wenn ich sagen würde, dass ich vielleicht über Verwandte einige Dinge erhalten könnte aber nicht sicher ist, ob diese Dinge was taugen und noch von langer Dauer sind. Würde ich im Falle einer Waschmaschine eine Neue erhalten, wenn sich nach vier Wochen herausstellen würde, dass sie defekt ist?

  • Als Rückkehrer hast du (sozusagen) Anspruch auf H IV. Du solltest sofort einen Antrag dazu stellen bzw. viel besser in deiner Situation wäre es für dich, zunächst persönlich beim Amt vorzusprechen und explizit auch die Fragen zu stellen, die künftig ohnehin auftauchen, also


    1. ob du nicht gleich (, so dass du später nicht "noch einmal" umziehen mußt) in eine größere Wohnung ziehen kannst.
    2. es ist definitiv ein Nachteil, wenn du sagst, dass du "Dinge" über Verwandte "beziehst". Dies wird auf deine Leistung dann angerechnet.
    3. Du erhälst im "Normalfall" kein Bargeld, sondern es wird - je nach Berechnungsergebnis - ein Betrag für Miete und Lebenshaltungskosten (=Regelsatz) auf (d)ein Konto überwiesen. Im "Ernstfall" aber kannst du sofort eine Art "Vorschuß" = Bargeld erhalten, aber auch das mußt du "besprechen" mit der für dich dann zuständigen Sachbearbeiterin.
    4. Möbel wirst du, da du schon einmal einen eigenen Hausstand hattest, nicht finanziert bekommen; höchstens auf "Darlehensbasis". Aber du kannst dich für die notwendigen ersten Möbelstücke und dergleichen für wirklich sehr wenig Geld in einem Sozialkaufhaus oder so ausstatten. Dazu kannst du durch einen Anruf bei einer caritativen Einrichtung (bspw. die Caritas) nähere Auskünfte erhalten.