hallo wollte mal fragen ich bekomme mit meine 2 kinder hartz 4 wenn ,ich heirate mit mein verlobten der studiert muss er miete bezahlen? wie sieht das aus der bekommt kein bafök weil er aus marokko kommt.wie wird das berechtnet?
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Interessante Frage.
Sie werden eigentlich eine BEdarfsgemeinschaft. Da er allerdings studiert , wird es eine Haushaltsgemeinschaft.
Die Miete und Unterkunft wird dann durch 4 geteilt was zu ihrem Nachteil ist.
Beispiel:
Sie erhalten Miete = 900 Euro von Arge für 3 Personen. Jeder von ihnen drei erhält also 300 Euro.Kommt ihr Freund hinzu , wird die Miete durch 4 geteilt und sie erhalten 900/4 * 3 Personen.
Die anteilige Miete muss ihr Freund zahlen.
Ihr Freund darf nicht mehr als ca. 900 Euro verdienen NETTO sonst wird bei IHNEN Hartz 4 weiter gekürzt.
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Wenn ein Paar mit Kindern zusammen in einem Haushalt lebt, ist das immer eine "BG" = Bedarfsgemeinschaft und nichts anderes und wird gemeinsam veranlagt, egal, was jemand zum Lebensunterhalt beiträgt, also Bafög oder Minijob-Einkommen oder sonstwas.
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Sind sie sich ganz sicher lirafee ?
Ich dachte man muss selbst Anspruch auf H4 haben um eine Bedarfsgemeinschaft zu sein. Also Student hat man keine Ansprüche auf Sozialleistungen (ausnahme bafög,aber bafög ist förderung und nicht zu vergleichen mit pflichten von sozialleistungen).
Könnten sie mir den Paragraphen nennen ?
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Andersherum gedacht: Die Frage war ja, ob er "Miete" bezahlen muß, nicht ob er Anspruch auf Sozialleistungen hat. Daher schrieb ich, dass alles in die BG-Berechnung einfließen "würde", also Minijob oder auch Bafög (nur hälftig natürlich, andere Hälfte wäre ja Kredit). Aber er scheint ja kein Bafög zu bekommen. Natürlich bekommt ein "Student" selbst kein H IV, weil er ja eben Student ist und dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen kann. Wenn er aber Student "mit" Einkommen ist und seine Partnerin H IV bezieht, würde sein Einkommen, also wie schon geschrieben - MinijobEinkommen oder anrechenbarer Anteil Bafög - mit in die Berechnung einfließen.
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