Bitte um Hilfe

  • Guten Abend zusammen,


    folgendes Problem:


    Ich bin alleinerziehende Mutter von 2 ( 3 und 10 jahre ) Kinder wovon der älteste seit 1 Jahr in einer Pflegefamilie untergebracht ist (nach §34 SGB VIII ).
    Allerdings sei gesagt das dies nicht für immer ist sondern nur bis nächstes Jahr April. Also begrenzt.
    Ich möchte jetzt aber gerne umziehen !


    Kann ich trotzdem eine 3,5 Zimmer Whg. nehmen?
    Oder muss ich nun mit einer 2,5 Zi. Whg. auskommen?


    Mein Sohn kommt alle 2 Wochen von Fr. - So. zu mir und in den Ferien ist er bis zu 2 wochen bei mir.


    Fakt ist ja eben das mein Sohn wieder zu mir ziehen wird und ich bisher ja auch noch in meiner 3,5 Zimmer wohnung leben durfte.
    Mein Sohn ist noch weiterhin bei mir gemeldet und alles !
    Wenn ich jetzt nur iene 2,5 Zi. Whg. beziehen dürfte - müsste ich ja nächstes jahr wieder umziehen!

  • Das ist eine sehr eigenwillige, seltene, Konstellation und da kannst du hier eigentlich nur "Mutmaßungen" als Antwort(en) erhalten. Ich mutmaße mal, dass du wirklich erst dann, wenn dein Sohn definitiv wieder zu dir gezogen ist, "Anspruch" auf den Mehr-Wohnraum hast, der durch seinen Zurückzug entsteht. Alles andere ist nur eine "Annahme" und nicht konkret.