BWA wird nicht akzeptiert

  • Hallo.


    Ich bin seit vielen Jahren selbstständig und aufgrund der Wirtschaftskriese leider doch hoch verschuldet in den Hartz4 Bezug gerutscht. Inzwischen bin ich aus dem gröbsten raus (immer noch hoch verschuldet, aber immerhin kann ich mich wieder selbst über wasser halten). Theoretisch könnte ich auch noch locker 1/2 jahr im Hartz 4 bezug bleiben (habe noch viele viele geschäftliche Rechnungen, die jedwede Einnahme auffressen würden). Trotzdem habe ich mich auf eigenen wunsch von der Leistung (halbes Jahr bekommen) abgemeldet.


    So weit so gut... ich muß sagen das Arbeitsamt hat mir echt geholfen weil ich sonst in die Insolvenz geschlittert wäre. Jetzt wollen sie die endgültigen Zahlen in form der BWA. Hab ihnen die vom Steuerberater gegeben, aus dem auch der letzte Volltrottel mehr wie klar rauslesen kann daß die Firma verluste gemacht hat und kein Cent übrig geblieben ist (habe selbst ein Großteil des Hartz4 geldes in die Schuldentilgung gesteckt).


    Diese BWA sowie G+V will das Arbeitsamt aber nicht akzeptieren. Dazu wollte das Arbeitsamt sämtliche Unterlagen des kompletten Jahres (2 randvolle Ordner, geschätze 2000 Blatt an rechnugen). Die hab ich denen auch gegeben und gesagt daß die in der form die se haben wollen net bringen kann... steuerberater schüttelt nur den kopf über den ihre BWA vorlage, schätzt die kosten auf 800€ alles nochmal frisch durchzubuchen. Aussage vom Arbeitsamt... das ist ihnen zu mächtig (oder kurz gesagt... sie haben keine Ahnung davon) das zu prüfen, und ich MUSS es in dieser Form vorlegen. Die kosten für den Steuerberater übernehmen sie aber nicht.


    Ich werde sie aber def. auch nicht übernehmen, und in diesem Fall dürfen sie sie vermutlich einklagen.


    Meine Frage nun:


    Wo ist gesetzlich geregelt in welcher Form man eine Mitwirkungspflicht hat. Daß man eine BWA vorlegen muß OK... hab ich auch. "geeignete Form" hat sie auch und wird vom FA anerkannt (klar, kommt vom Steuerberater). Worauf könnte sich das AA beziehen (gesetzliche Grundlage) sie in Ihrer eigenen (höchst seltsamen) Form zu bekommen.


    Ich scheue keinen Gerichtsprozess, versuche mich nur im Vorfeld drüber schlau zu machen um das ganze vieleicht noch zu verhindern. Ich finde es sowiso gelinde gesagt höchst lächerlich wenn jeder Azubi aus der BWA und vor allem der G+V rauslesen kann daß da nix übrig bleibt.

  • Bin auch selbständig. Die "normalen" Auswertungen des "geprüften" Steuerberaters haben "denen" auch nicht ausgereicht und ich mußte auch auf eigene Kosten die mir übermittelten Formulare vom Steuerberater erneut ausfüllen lassen, damiit das in "deren" Schema paßt und sie es verstehen. Kosten dafür werden nicht übernommen (natürlich nicht) und "bocken" hilft auch nicht. Letztlich fällst du "hinten" "runter". Daher: Wenn es dir irgendwie möglich ist, die geforderten Unterlagen beizubringen, dann bringe sie bei. Ansonsten mußt / müßtest du es "darauf" ankommen lassen, aber letztlich sieht es nicht gut auch für dich. Man muß eben auch erkennen, wann es angebracht(er) ist, zurückzustecken.

  • Diese Kosten kann und will ich nicht übernehmen. Ich stehe immer noch mit sehr hohen Schulden da. Hab noch nichtmal miete bezahlt und bin derzeit nichtmal krankenversichert. Ich sehe auch keine rechtliche Basis die das Arbeitsamt hat hier dieses zu verlangen. Ich werde auf jeden Fall vor Gericht gehen, in meinem Fall kann das Arbeitsamt sowiso nur verlieren. Gewinne ich ist alles in ordnung (und das Arbeitsamt verliert), verliere ich darf ich Insolvenz anmelden, und das Arbeitsamt verliert gleich doppelt (nicht nur daß sie das Geld nicht mehr sehen,sie dürfen auch gleich noch weiter zahlen). In dem Fall hoffe ich aber auf einen Richter der dem Bürokratiegewusel einhalt gebietet.


    Wie gesagt, nochmal konkret die Frage:


    - wo wird gesetzlich (nicht vom Arbeitsamt aus) geregelt welche Unterlagen man bringen muß.


    §58 SGB2 kommt IMHO nicht in betracht,


    "Wer jemanden, der laufende Geldleistungen nach diesem Buch beantragt hat oder bezieht, gegen Arbeitsentgelt beschäftigt, ist verpflichtet, diesem unverzüglich Art und Dauer dieser Erwerbstätigkeit sowie die Höhe des Arbeitsentgelts oder der Vergütung für die Zeiten zu bescheinigen, für die diese Leistung beantragt worden ist oder bezogen wird. Dabei ist der von der Agentur für Arbeit vorgesehene Vordruck zu benutzen.


    Arbeitsentgelt ist per definition etwas zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, und trifft daher nicht auf selbstständige zu. Von daher sehe ich diesen Paragrafen ausgehebelt, womit dem AA keine Rechtsgrundlage für eine willkürliche Anforderung von Unterlagen mehr bleibt. Kann mir allerdings vorstellen daß es ein bischen ein Glücksspiel ist wie der Richter dann entscheidet. Wenn das allerdings
    Deutschlandweit so läuft kann ich mir nicht vorstellen daß ich der erste bin der da nicht mitmacht...


    betroffene bitte vortreten :)

  • yup, war auch nix gegen dich jetzt :).


    Nur weil das Arbeitsamt etwas sagt das etwas so ist heißt es aber noch lange nicht daß es so ist, daher suche ich möglichst viel Feedback um Prozesschancen besser einschätzen zu können. Ich hoffe mal daß jeder vernunftbegabte Richter dieser auswuchernden Bürokratie einen Riegel vorschiebt.


    Ich kann nichts dafür daß die dort keine reguläre BWA lesen können (eine BWA und eine G+V die wie gesagt
    einen klaren Verlust aufweißt und von jedem Azubi gelesen werden kann). Ich könnte fast wetten ich hätte Fantasiezahlen eintragen können, das hätten die auch nicht geschnallt.... denen ist nur wichtig daß sie zahlen kriegen in einer Form die sie kennen.

  • Du -, verstanden habe ich das "Gebaren" auch nicht; doch war mir klar, dass - wenn ich mich weiter "wehre" und das Geforderte nicht beibringen, "ich" erst einmal hinten `runterfalle und nicht irgendwer anders. Ich finde deine Haltung an sich gut und wünsche dir viel Kraft und Stärke und vor allen Dingen "Geduld" und würde mich freuen, wenn du uns hier mitteilst, wie es in deinem Fall dann weitergeht bzw. (später) gegangen ist, egal, ob du dich (wie ich mich seinerzeit) für den einfacheren Weg entscheidest oder dagegen angehst. Wäre toll, wenn du dir die Zeit für eine info hier noch nimmst. Alles Gute. Lirafe

  • So... nachdem das AA jetzt weiterhin darauf bestanden hat, und mich an 2 Stellen geschickt hat die mir helfen sollten (und beide gesagt haben daß das viel zu viel aufwand ist) hat mir die letzte auch daß geraten was ich von anfang an machen wollte... die werte vom Steuerberater so gut es geht übernehmen... und das auch dem AA so gesagt. Die haben das zwar immer noch nicht so wirklich akzeptiert, aber es mal angenommen. Mal kucken ob sie es jetzt akzeptieren...


    Was mir noch eingefallen ist....


    Ich habe zahlen abgegeben... somit bin ich meiner Pflicht auf jeden fall nachgekommen. Wenn das AA diese Zahlen nicht akzeptiert, ich aber sage diese Zahlen sind korrekt müssen sie mir Betrug unterstellen. Diesen Betrug zu beweisen ist dann aufgabe des Arbeitsamtes.... das bedeutet die können ihren scheiß allein machen (wozu sie eh nicht in der Lage sind... da sie vor dem gleichen Problem stehen werden wie ich auch). Selbst wenn das Arbeitsamt das ganze zum Steuerberater gibt zur prüfung.... ermittelt der das korrekte ergebniss (und wird denk mal dem AA ne 4stellige summe in Rechnung stellen), das wird mir Betrug vorwerfen und ich kann mich einfach auf's StGB berufen.... Betrug setzt Vorsatz und persönliche bereicherung vorraus... ist nicht gegeben also bleibt das AA auf den kosten der Prüfung sitzen, sie können die dann ermittelte Summe verwenden und es wurden ne menge Kosten & Mühen produziert für nix.....


    so ist es halt in Deutschland. Ich finde ich hab da jetzt aber ne gute Lösung gefunden :). Wenn se schlau sind nehmen se die Werte jetzt einfach so an und schauen mal über ihre Vorschriften drüber weg. Im Endeffekt verlieren sie sowiso.

  • Grundlegendes Problem ist, das die Sachbearbeiter einfach nicht mit den gesetzlichen Bestimmungen vertraut sind und keine BWA´s lesen können.


    Gewinn in den BWA´s heißt noch lange nicht Geld auf dem Konto.
    Fahrtenbuch fällt auch weg, wenn man das Kfz mit der 1% Regelung abschreibt.


    Schwierig wird es dann noch wenn du schwerbehindert und selbsttändig bist und dein Partner unentgeltlich mitarbeitet. Dann soll der Schwerbehinderte sein Gewerbe aufgeben und der "gesunde" soll das Gewerbe auf seinen Namen anmelden. Halt einfach nur. weil es bequemer zu rechnen ist.


    Das wiederum entbehrt jeder rechtlichen Grundlage, denn selbst als Rentner darfst du ein Gewerbe betreiben. Entgegen der alten Rechtsprechung. Sie versuchen es mit allen Mitteln.


    Da hilft manchmal nur die Androhung mit Sozialverbänden, Schwerbehinderten Arge, Integrationsamt etc.


    Dabei reißt man sich den Allerwertesten ab um der Allgemeinheit möglichst nicht auf der Tasche zu liegen. Aber bei der heutigen wirtschaftlichen Situation ist es halt gar nicht so einfach.


    Zu Hause sitzen uned nichts tun ist einfacher, aber wehe wenn du das nicht willst. Wenn du etwas tun möchtest.


    Also Kopf hoch - weiter kämpfen- denn wir sind nicht alleine