Hallo.
Ich bin seit vielen Jahren selbstständig und aufgrund der Wirtschaftskriese leider doch hoch verschuldet in den Hartz4 Bezug gerutscht. Inzwischen bin ich aus dem gröbsten raus (immer noch hoch verschuldet, aber immerhin kann ich mich wieder selbst über wasser halten). Theoretisch könnte ich auch noch locker 1/2 jahr im Hartz 4 bezug bleiben (habe noch viele viele geschäftliche Rechnungen, die jedwede Einnahme auffressen würden). Trotzdem habe ich mich auf eigenen wunsch von der Leistung (halbes Jahr bekommen) abgemeldet.
So weit so gut... ich muß sagen das Arbeitsamt hat mir echt geholfen weil ich sonst in die Insolvenz geschlittert wäre. Jetzt wollen sie die endgültigen Zahlen in form der BWA. Hab ihnen die vom Steuerberater gegeben, aus dem auch der letzte Volltrottel mehr wie klar rauslesen kann daß die Firma verluste gemacht hat und kein Cent übrig geblieben ist (habe selbst ein Großteil des Hartz4 geldes in die Schuldentilgung gesteckt).
Diese BWA sowie G+V will das Arbeitsamt aber nicht akzeptieren. Dazu wollte das Arbeitsamt sämtliche Unterlagen des kompletten Jahres (2 randvolle Ordner, geschätze 2000 Blatt an rechnugen). Die hab ich denen auch gegeben und gesagt daß die in der form die se haben wollen net bringen kann... steuerberater schüttelt nur den kopf über den ihre BWA vorlage, schätzt die kosten auf 800€ alles nochmal frisch durchzubuchen. Aussage vom Arbeitsamt... das ist ihnen zu mächtig (oder kurz gesagt... sie haben keine Ahnung davon) das zu prüfen, und ich MUSS es in dieser Form vorlegen. Die kosten für den Steuerberater übernehmen sie aber nicht.
Ich werde sie aber def. auch nicht übernehmen, und in diesem Fall dürfen sie sie vermutlich einklagen.
Meine Frage nun:
Wo ist gesetzlich geregelt in welcher Form man eine Mitwirkungspflicht hat. Daß man eine BWA vorlegen muß OK... hab ich auch. "geeignete Form" hat sie auch und wird vom FA anerkannt (klar, kommt vom Steuerberater). Worauf könnte sich das AA beziehen (gesetzliche Grundlage) sie in Ihrer eigenen (höchst seltsamen) Form zu bekommen.
Ich scheue keinen Gerichtsprozess, versuche mich nur im Vorfeld drüber schlau zu machen um das ganze vieleicht noch zu verhindern. Ich finde es sowiso gelinde gesagt höchst lächerlich wenn jeder Azubi aus der BWA und vor allem der G+V rauslesen kann daß da nix übrig bleibt.