Exmatrikulation nicht anerkannt, was nun?

  • Hallo Zusammen!!


    Ich habe ein riesen großes Problem.


    Ich habe mein Studium abgeschlossen und im Januar mein Diplom erhalten. Da ich aber noch keinen Betreuungsplatz für meine 1,5 Jährige Tochter habe musste ich mich bei der Arge melden um Geld zum Leben zu bekommen.
    Ich lebe mit meinem Freund, Vater meiner Tochter, zusammen. Er geht arbeiten, verdient aber nicht genug um unsere Lebenshaltungskosten abzudecken. Außer dem Einkommen meines Freundes bekommen wir nur noch das Kindergeld.


    Die Arge weigert sich mit geld zu geben, mit der Begründung ich sei nicht Leistungsberechtigt weil noch Studentin. In der Bescheinigung der Fachhochschule steht aber "Ende des Studiums mit Prüfungsdatum" und dieses war im Januar. Obendrüber steht allerdings, dass ich bis 31.03 noch Eingeschrieben sei.
    Die Fachhochschule weigert sich mir eine andere Bescheinigung auszustellen.


    Was soll ich denn machen? Wir haben kein Geld um unserer Tochter etwas zu essen zu kaufen!!! Die Miete konnten wir auch nicht bezahlen (Kommentar des Arge Dachbearbeiters: " das wird wohl nächsten Monat auch noch so sein!"). Ich finde das ist eine Unverschämtheit. Die können einen doch nicht so im Regen stehen lassen!!!!

    Ich hoffe es kann mir jemand helfen!


    Danke schon mal

  • Hallo,


    hast du den Bescheid schriftlich erhalten, wenn ja leg bitte direkt Widerspruch ein und begründe diesen ausführlich, dass dein Studium wie in der Bescheinigung der FH angegeben mit der Prüfung beendet ist. Eine Kopie des Diploms als Anlage ist bestimmt auch nicht schlecht. Gerne kannst du dort auch ausdrücklich einen Nachsatz dazu setzen, dass du ab sofort dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst und bereits aktiv auf Jobsuche bist.


    Leider kann die Bearbeitung eines solchen Widerspruch ein bisschen dauern. Ggf. solltest du (parallel) versuchen einen Vorgesetzten des Sachbearbeiters zu bekommen, um das Problem zu besprechen.


    Wichtig: Sprich mit deinem Vermieter, damit ihr da keine Kündigung bekommt!


    Viele Grüße,
    Joachim

  • Schreib dem "Amt", bei dem du Leistung(en) beantragt hast (hoffentlich schriftlich) sofort, dass du (auch ab sofort) dem Arbeitsmarkt zur Vermittlung zur Verfügung stehst. Das Zauberwort heißt "schriftlich", damit du auch eine "schriftliche" Antwort erhälst auf die du dann reagieren kannst. Wichtig ist immer nur, dass man "dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht". Ab dem Zeitpunkt hat man/hast du/habt ihr Ansprüche (also H IV etc.) "Sagen" können "die" dir soviel und was sie wollen; das ist komplett unrelevant.

  • Vielen Dank für die schnellen Antworten. Das Problem ist, ich habe nichts schriftlich. Die haben meinen Antrag erst garnicht angenommen. Der Sachbearbeiter hat sofort abgeblockt.


    An den nächsten Vorgesetzten heran zu treten habe ich auch schon überlegt. Das wäre mein nächster Schrit.


    Was das "dem Arbeitsmarkt zur verfühgung stehen angeht", argumentiert er so, dass ich ja nicht zur Verfühgung stehe wegen meiner Tochter. Des weiteren beruft er sich eigendlich immer nur darauf, dass ich noch Studentin sei, weil ich laut dem Schreiben noch Eingeschrieben sei.
    Der Bödmann gaubt wohl auch er müsste meine Leistungen aus eigener Tasche zahlen.


    Also... Dann mal los zum nächsten Vorgesetzten!!


    DANKE

  • Gehe sofort zu Deinem SB und gib den Antrag ab!!! Lass Dir den Stempel des Abgabedatums geben!!! Jeder hat das Recht einen Antrag zu stellen. Ob er dann bewilligt wird sei dahingestellt. Das Abgabedatum ist wichtig. Sollte er nämlich bewilligt werden bekomst Du Nachzahlungen. Zur Zeit hast Du nichts in den Händen worauf Du Dich beziehen kannst. Bekommst somit auch Deine Miete nicht nachgezahlt! Nicht abwimmeln lassen! Nimmt er den Antrag trotzdem nicht an schriftlich bestätigen lassen, das Du es versucht hast und damit direkt zum Vorgesetzten.
    city63