Zusatz vom 19.11.09
Seit 1 1/2 Jahren werden meiner Frau 800 Euro ./:280 Euro Erwerbseinkommen fiktiv abgezogen, da sie nicht bereit war, täglich 120 km zu fahren. Dies betraf somit auch mich und meine Tochter, sodaß wir seit dieser Zeit monatlich für 3 Personen lediglich 324 Euro bekommen!!! Jetzt hat sie einen Job in unserer Nähe gefunden für 300 Euro monatlich. Damit müßten die 800 Euro doch gestrichen und die 300 berechnet werden! Ausgeglichen haben wir dies mit Zuverdienst und einem kleinen Guthaben auf dem Sparbuch!!!
Nachdem ich nunmehr fast 3 Monate lang schriftlich/per Email/tel. versucht hatte, die Sachbearbeiterin zu erreichen, hatte ich gestern einen Anruf, in dem Sie mir mitteilte, dass die 300 Euro zwar angerechnet werden, aber die o.g. Sanktion des Landkreises nicht aufgehoben wird, da meine Frau damals das Angebot von 800 Euro (120 km entfernt) nicht angenommen hat!!! Ist dies überhaupt noch gerechtfertigt? Eine Gerichtsentscheidung ist nie gefallen, hatte ich auf Anraten des Anwaltes zurückgezogen - lediglich ein interner Sanktions-Beschluß des Landkreises besteht. Wie soll ich jetzt verfahren – evtl. noch einmal bei Gericht?
Wer kann mir helfen???
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Kurze Nachfrage: Wieviel und wovon wird deiner Frau (also euch als Gesamt-BG) abgezogen und seit wann? Was steht dazu in dem damaligen Bescheid. Der Abzug kann ja nun mal nicht "jahrelang" gelten!?
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Von meiner Frau werden lt. Bescheid als Einkommen 800 Euro ./. Freibetrag Erwerbseinkommen = 280 Euro - also insgesamt 520 Euro abgezogen, sodaß wir nur einen Bescheid von 3 Personen von 324,47 erhalten - und daß seit 1 1/2
Jahren!!! -
Von meiner Frau werden lt. Bescheid als Einkommen 800 Euro ./. Freibetrag Erwerbseinkommen = 280 Euro - also insgesamt 520 Euro abgezogen, sodaß wir nur einen Bescheid von 3 Personen von 324,47 erhalten - und daß seit 1 1/2
Jahren!!!Es gab kein Gerichtsurteil, sondern nur eine Entscheidung des Landkreises (Sanktion),
was mittlerweile anhält -
Zuverdienst nicht anerkannt?!!!
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Zusatz vom 19.11.09
Seit 1 1/2 Jahren werden meiner Frau 800 Euro ./:280 Euro Erwerbseinkommen fiktiv abgezogen, da sie nicht bereit war, täglich 120 km zu fahren. Dies betraf somit auch mich und meine Tochter, sodaß wir seit dieser Zeit monatlich für 3 Personen lediglich 324 Euro bekommen!!! Jetzt hat sie einen Job in unserer Nähe gefunden für 300 Euro monatlich. Damit müßten die 800 Euro doch gestrichen und die 300 berechnet werden! Ausgeglichen haben wir dies mit Zuverdienst und einem kleinen Guthaben auf dem Sparbuch!!!
Nachdem ich nunmehr fast 3 Monate lang schriftlich/per Email/tel. versucht hatte, die Sachbearbeiterin zu erreichen, hatte ich gestern einen Anruf, in dem Sie mir mitteilte, dass die 300 Euro zwar angerechnet werden, aber die o.g. Sanktion des Landkreises nicht aufgehoben wird, da meine Frau damals das Angebot von 800 Euro (120 km entfernt) nicht angenommen hat!!! Ist dies überhaupt noch gerechtfertigt? Eine Gerichtsentscheidung ist nie gefallen, hatte ich auf Anraten des Anwaltes zurückgezogen - lediglich ein interner Sanktions-Beschluß des Landkreises besteht. Wie soll ich jetzt verfahren – evtl. doch einmal bei Gericht?
Wer kann mir helfen??? Zuverdienst nicht anerkannt?!!!--------------------------------------------------------------------------------
Zusatz vom 19.11.09
Seit 1 1/2 Jahren werden meiner Frau 800 Euro ./:280 Euro Erwerbseinkommen fiktiv abgezogen, da sie nicht bereit war, täglich 120 km zu fahren. Dies betraf somit auch mich und meine Tochter, sodaß wir seit dieser Zeit monatlich für 3 Personen lediglich 324 Euro bekommen!!! Jetzt hat sie einen Job in unserer Nähe gefunden für 300 Euro monatlich. Damit müßten die 800 Euro doch gestrichen und die 300 berechnet werden! Ausgeglichen haben wir dies mit Zuverdienst und einem kleinen Guthaben auf dem Sparbuch!!!
Nachdem ich nunmehr fast 3 Monate lang schriftlich/per Email/tel. versucht hatte, die Sachbearbeiterin zu erreichen, hatte ich gestern einen Anruf, in dem Sie mir mitteilte, dass die 300 Euro zwar angerechnet werden, aber die o.g. Sanktion des Landkreises nicht aufgehoben wird, da meine Frau damals das Angebot von 800 Euro (120 km entfernt) nicht angenommen hat!!! Ist dies überhaupt noch gerechtfertigt? Eine Gerichtsentscheidung ist nie gefallen, hatte ich auf Anraten des Anwaltes zurückgezogen - lediglich ein interner Sanktions-Beschluß des Landkreises besteht. Wie soll ich jetzt verfahren – evtl. noch einmal bei Gericht?
Wer kann mir helfen??? Es gab kein Gerichtsurteil, sondern lediglich eine Entscheidung des Landkreises (Sanktion)
Von meiner Frau werden lt. Bescheid als Einkommen 800 Euro ./. Freibetrag Erwerbseinkommen = 280 Euro - also insgesamt 520 Euro abgezogen, sodaß wir nur einen Bescheid von 3 Personen von 324,47 erhalten - und daß seit 1 1/2
Jahren!!! Von meiner Frau werden lt. Bescheid als Einkommen 800 Euro ./. Freibetrag Erwerbseinkommen = 280 Euro - also insgesamt 520 Euro abgezogen, sodaß wir nur einen Bescheid von 3 Personen von 324,47 erhalten - und daß seit 1 1/2
Jahren!!! Es gab kein Gerichtsurteil, sondern nur eine Entscheidunh des Landkreises (Sanktion), die mittlerweile immer noch anhält. Abgezogen werden 800 Euro fiktives Einkommen ./. Freibetrag Erwerbseinkommen = 280 Euro - also
insgesamt werden 520 Euro abgezogen, sodaß wir nur einen Bescheid von 3 Personen von 324,47 Euro erhalten!!! -
da es nun schon seit 1 1/2 Jahren so ist, würd ich mal einen Fachanwalt zu rate ziehen..das kann doch nicht angehen, das soetwas über diesen Zeitraum anhält..meines Wissens nach gehen Sanktionen immer nur 3 Monate..
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