Arbeitslosengeld II mit Kind Vater/Freund Student

  • Hallo zusammen, ich hoffe ihr könnt mir helfen... :(


    Mein Freund und ich befinden uns im Studium, noch... Wir haben einen einjährigen Sohn und leben zusammen in einer Wohnung.
    Ich befinde mich in meinem letzten Semester (Examensphase) und werde von April bis September auf mein Referendariat warten müssen. In der Wartezeit werde ich ALG 2 beantragen müssen. Mein Freund erhält kein BaföG und verdient sich durch Honorartätigkeiten im Monat zwischen 400 und 700 € dazu. (unregelmäßig weil Fereienbedingt usw.) Zurzeit erhalte ich einen StudienabschlussförderungsKREDIT von 700€ (bis zum 31.03.10).


    Meine Frage ist, in wie weit das Einkommen meines Freundes angerechnet wird? Mir ist bekannt, dass er keinen Anspruch auf ALG2 hat und somit mein Sohn und ich ALG2 erhalten würden. Da wir als Bedarfsgemeinschaft gelten, wird ja sein Einkommen hinzugerechnet. Allerdings muss er ja auch seinen Mietanteil dazu "beisteuern" und benötigt auch selber etwas Geld um "seinen" Lebensunterhalt zu bestreiten. Wenn mir 324 € und meinem Sohn 215 € + 2/3 der Miete zustehen, werden dann bei dieser Rechnung das geringe Einkommen meines Freundes abgezogen (bis auf 100€ + 20% vom Rest)? Das würde ja bedeuten, wenn er beispielsweise 500€ (im Durchschnitt) verdient, hätte er 180 € (100€ + 20% von 400 also nochmal 80 €) um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Rechne ich irgendwie falsch? Es kann doch nicht sein, dass er keinen Anspruch auf ALG2 hat, sein gesamtes "kleines" Einkommen aber als unser aller Einkommen gerechnet wird unabhängig von seinem Mietanteil und seinen Lebenshaltungskosten. Das wäre ja ein RIESEN Fehler "im System". Es kann doch nicht sein, dass wir besser "dran wären" wenn wir entweder unser (/sein) Studium abbrechen würden bzw. auseinanderziehen würden.
    Bitte helft mir... :(


    VIELEN DANK!

  • Wenn du ALG II beantragst, wird das Geld deines "Freundes" natürlich mit einberechnet, was der Sache nach aber nicht weiter schlimm ist, weil er mit ca. (ich sage mal) 600 Euro Einkommen nichts übrig hat neben Miete und Lebenshaltungskosten (ggf. Versicherung). was übrig bleibt zur Anrechnung. Für deinen Sohn und dich müßtest du also defintiv ALG II erhalten. (Wenn ihr nicht "zusammen" leben würdet, würdest du für den Kleinen wenigstens Unterhaltsvorschuss erhalten...). Egal, wie ihr es dreht und wendet: Unter den Sozialsatz (H IV) werdet ihr auf keinen Fall kommen, also: Antrag stellen - zeitnah -, damit nicht auch das Bisschen noch verloren geht. Kann dir leider nichts anderes mitteilen.

  • Ich habe im Moment das fast gleiche Problem, mein Freund studiert und ich bin mit unseren zwei Kindern zuhause. Seid vorsichtig was den Verdienst angeht, denn in diesem Fall werden Studenten nicht aufs Jahr gerechnet sondern von Monat zu Monat, ich kann dir keine ganz genauen Zahlen geben, aber sobald mein Freund mehr als 600€ im Monat verdient hat, wurde uns ein gewisser Teil abgezogen, dabei wurde völlig außer acht gelassen, welches Einkommen in den Vor- bzw. Folgemonaten erzielt wurde. Bei uns war es so, dass er im ersten Halbjahr insgesamt 1500 Euro verdiente, in den Semesterferien dreimal über 700€ kam und wir nun eine angebliche Überzahlung von 400€ haben. Ich habe das bis heute noch nicht ganz begriffen, aber man darf sich nicht darauf verlassen, dass ein "Normaler" Student ja auch übers das gesamte Jahr veranlagt wird, denn hier kollidieren zwei Gesetze, Sozilagesetzbuch 2 und das Berufsausbildungsförderungsgesetz.
    Das wurde mir vom Bundesarbeitsministerium mitgeteilt.


    Viele Grüße und viel Glück!