Schönen Guten Abend,
ich bin auf das Forum aufmerksam geworden und da ich in kürze ALG 2 beantragen muss, hoff ich, dass mir jmd bei meinen fragen weiterhelfen kann, ich hab zwar schon die Suchfunktion benutzt, aber entweder gar nichts gefunden oder zuviel so das ich am Ende noch ratloser da stand als zuvor.
Ich hatte heute meinen ersten Termin bei der Dame die man mir zugeteilt hat, welche sich bemühen soll mir weiterzuhelfen. da dazu jeder seine eigene meinung hat, will ich darüber auch nicht weiter diskutieren weil das mich nicht weiterbringt.
es geht mir darum, das ich einen termin bekommen habe um meine ganzen unterlagen abzugeben.
das heist ein etlicher stapel mit fragebögen sowie in ein infoblatt mit auflistung aller dokumente welche als kopien mitzureichen sind.
meine frage jetzt ist, dass ich ja die letzten 3 monate meine kontoauszüge nachzureichen habe, was ja ansich kein problem darstellt, jetzt kam natürlich zu meiner arbeitslosigkeit noch mein typisches glück dazu, dass sachen und rechnungen angefallen sind, die man so normal nicht einplant, das heist, am auto,wohnung etc...um diese kosten zu decken, hab ich mich von etlichen gebrauchten dingen bei ebay getrennt...diese stehen natürlich auf dem kontoauszug drauf.es wurde dadurch jetzt kein gewinn erzeugt, da das wenige etwas an geld gleich wieder in die rechnungen gewandert ist. zudem überschreitet der Haben Stand auch nicht dem, was ich haben darf, damit es heist, ich muss erst das geld verbrauchen.
Meine frage jetzt, kann mir das negativ angelastet werden und ist es mir erlaubt die namen und kontonummer, artikelbezeichnung zu entfernen, im sinne von einem Marker oder müssen die daten von den Privatpersonen für das Amt sichtbar sein...
und meine letzte frage um nochmal zu meiner einleitung zu kommen,ich saß also da drin, mehr recht wie schlecht wissend und hab mir das ganze erstmal angehört, gleich wurde klar oder mir wurde vermittelt das ich rein gar nichts zu sagen haben, geschweigedenn was zu entscheiden oder irgendwelche rechte habe.
das heist, mein Wohnsitz ist hier in Baden-Württemberg, ich wohne und lebe hier schon mein ganzes leben und hab dort auch die letzten 12 Jahre arbeitstechnisch verbracht...
Kann also das arbeitsamt verlangen dass ich mir in Hamburg, Köln, Dresden oder sonst wo in Deutschland arbeit suche? Verlangen ist vielleicht das falsche wort, aber ist das vertretbar das man für einen mindestlohn von z.B. einer Zeitarbeitsfirma, sich dort hin verkaufen lassen muss?
Das waren so jetzt mal die 2 sachen die mir schon den ganzen tag durch den kopf gehen, ich hoffe es finden sich trotzdem leute die sich die mühe machen und das durchlesen, ich weis es ist ein bischen viel geworden, aber wenn man den ganzen tag mit niemanden darüber reden kann und es mitsichrum tragen muss ohne eine greifbare lösung und ohne jegliches wissen was diese ganze thematik angeht ist es halt nicht immer leicht einen punkt zu setzen.
darum bedanke ich mich im vorraus für die leser die sich die mühe machen werden, mir mit rat und tat zur seite zu stehen.
danke schon mal!