Fragen?

  • Schönen Guten Abend,


    ich bin auf das Forum aufmerksam geworden und da ich in kürze ALG 2 beantragen muss, hoff ich, dass mir jmd bei meinen fragen weiterhelfen kann, ich hab zwar schon die Suchfunktion benutzt, aber entweder gar nichts gefunden oder zuviel so das ich am Ende noch ratloser da stand als zuvor.


    Ich hatte heute meinen ersten Termin bei der Dame die man mir zugeteilt hat, welche sich bemühen soll mir weiterzuhelfen. da dazu jeder seine eigene meinung hat, will ich darüber auch nicht weiter diskutieren weil das mich nicht weiterbringt.


    es geht mir darum, das ich einen termin bekommen habe um meine ganzen unterlagen abzugeben.
    das heist ein etlicher stapel mit fragebögen sowie in ein infoblatt mit auflistung aller dokumente welche als kopien mitzureichen sind.


    meine frage jetzt ist, dass ich ja die letzten 3 monate meine kontoauszüge nachzureichen habe, was ja ansich kein problem darstellt, jetzt kam natürlich zu meiner arbeitslosigkeit noch mein typisches glück dazu, dass sachen und rechnungen angefallen sind, die man so normal nicht einplant, das heist, am auto,wohnung etc...um diese kosten zu decken, hab ich mich von etlichen gebrauchten dingen bei ebay getrennt...diese stehen natürlich auf dem kontoauszug drauf.es wurde dadurch jetzt kein gewinn erzeugt, da das wenige etwas an geld gleich wieder in die rechnungen gewandert ist. zudem überschreitet der Haben Stand auch nicht dem, was ich haben darf, damit es heist, ich muss erst das geld verbrauchen.


    Meine frage jetzt, kann mir das negativ angelastet werden und ist es mir erlaubt die namen und kontonummer, artikelbezeichnung zu entfernen, im sinne von einem Marker oder müssen die daten von den Privatpersonen für das Amt sichtbar sein...



    und meine letzte frage um nochmal zu meiner einleitung zu kommen,ich saß also da drin, mehr recht wie schlecht wissend und hab mir das ganze erstmal angehört, gleich wurde klar oder mir wurde vermittelt das ich rein gar nichts zu sagen haben, geschweigedenn was zu entscheiden oder irgendwelche rechte habe.
    das heist, mein Wohnsitz ist hier in Baden-Württemberg, ich wohne und lebe hier schon mein ganzes leben und hab dort auch die letzten 12 Jahre arbeitstechnisch verbracht...


    Kann also das arbeitsamt verlangen dass ich mir in Hamburg, Köln, Dresden oder sonst wo in Deutschland arbeit suche? Verlangen ist vielleicht das falsche wort, aber ist das vertretbar das man für einen mindestlohn von z.B. einer Zeitarbeitsfirma, sich dort hin verkaufen lassen muss?



    Das waren so jetzt mal die 2 sachen die mir schon den ganzen tag durch den kopf gehen, ich hoffe es finden sich trotzdem leute die sich die mühe machen und das durchlesen, ich weis es ist ein bischen viel geworden, aber wenn man den ganzen tag mit niemanden darüber reden kann und es mitsichrum tragen muss ohne eine greifbare lösung und ohne jegliches wissen was diese ganze thematik angeht ist es halt nicht immer leicht einen punkt zu setzen.


    darum bedanke ich mich im vorraus für die leser die sich die mühe machen werden, mir mit rat und tat zur seite zu stehen.


    danke schon mal!

  • Mach dir nicht zu viele Sorgen. Dass du in letzter Zeit Dinge im ebay verkauft hast, muß dich nicht belasten. Vorsorglich, damit "die" nicht davon ausgehen, dass du durch diese Verkäufe ein regelmäßiges, anrechenbares Einkommen hast, würde ich das dort im Antrag so erklären, wie du uns das hier erklärt hast. Das ist das Eine.


    Niemand kann dich zwingen, wegen einer Arbeit sonstwo in Deutschland umzuziehen. Das ist das Andere. Allerdings wird inzwischen vorausgesetzt, dass man auch längere Arbeitswege (bis zu 2 Std. Fahrtweg) in Kauf zu nehmen hat, um aus dem ALG II (H IV)-Bezug herauszukommen. Dabei sind sowohl Fußweg, Fahrt- und auch Wartezeiten relevant.

  • Das waren ja auch unregelmässige geschichten und ja nicht täglich oder wöchentlich, heißt am Ende, dass mir es nicht gestattet ist die Sachen durchzustreichen? zumindest name und verwendungszweck? Ich mein an hand der auszüge sehen sie ja, dass ich das geld nicht abgehoben habe, sondern das dadurch angefallene sachen direkt wieder bezahlt worden sind.


    Und zu dem anderen Thema, das mit dem Fahrtweg hat sie mir auch erzählt, aber sie meinte was von 1,5 Stunden, aber darauf ging sie auch nicht weiter ein sondern hat die ganze zeit darauf rumgeritten das ich verpflichtet bin mich auch in anderen bundesländern zu bewerben, seis im tiefsten bayern,hambug einfach bundesweit, die hat gar nicht geschaut ob es hier bei mir was gäbe, sondern hat gleich den mega radius ausgepackt und gleich mal hoch angesetzt.
    das hat mich natürlich sprachlos gemacht. wenn ich plötzlich irgendwo in hamburg arbeiten gehen soll was über 500 km von mir weg ist.
    Ich find das aber auch mit den 1,5 Stunden echt menschenunwürdig, was wenn du in einem schichtbetrieb arbeitest, 8 stunden und dann nach der spätschicht oder sogar nach der nachtschicht gezwungen wirst, 1,5 stunden noch heimzufahren. das ja nur ne frage der zeit, bis man an dem nächsten baum hängt.


    Hat man dann überhaupt eine Chance Wiederspruch einzulegen, wenn so eine Arbeitsvorschlag ins Haus wandert, wo dann steht Bewerben sie sich bei der Zeitarbeitsfirma in Köln oder sonst wo mit Arbeitsbereich Köln oder sonst wo? ohne dass einem gleich wieder alles gekürzt wird?


    Seit dem Termin diese Woche, ist mein Kopf so überfüllt mit Dingen, die sich einfach nicht abarbeiten lassen oder abhacken,mein ganzens Bild von Leben hat sich geändert und die ständigen Absagen machen einem auch nicht gerade Mut, wo ich doch so sehr gehofft habe das ich denen mit ihrem ALG 2 aus dem Weg gehen kann und davor wieder wo reinrutsche aber falsch gedacht. und zur zeit seh ich einfach keinen ausweg aus der sache, ich sitz unten und bekomm die arme die nach mir greifen einfach nicht zu fassen.

  • Du kannst "natürlich" "Sachen" (wie du sie nennst) durchstreichen auf deinen Kontoauszügen; solltest dich dann aber eben nicht gerade "wundern", wenn das irgendwen "hellhörig" werden läßt und die dich dann "näher" prüfen. All das liegt in deinem Ermessen.


    Das mit dem Fahrtweg bzw. Bewerbungen in weiter entfernten Bundesländern würde ich mir an deiner Stelle (natürlich supernett und höflich) "schriftlich" geben lassen. Niemand kann dazu gezwungen werdenk, in andere Länder (wenn auch Bundesländer) zu ziehen, denke ich. Also immer, wenn etwas unplausibel ist, erbittest du das schriftlich, weil du (Begründung -nett), dann darüber besser nachdenken kannst ...

  • Wie hab ich das mit dem schriftlichen zu verstehen?
    Ich bekomm ja den Vorschlag schriftlich ins Haus, wo dann steht bewerben sie sich in XXX...


    dann muss ich ja begründen warum ich mich dort nicht bewerbe.
    Ich kann doch dann nicht als grund angeben,bitte senden sie mir schriftlich eine stellungnahme warum ich mich in XXX bewerben muss wenn das 300 km weit weg ist.

  • sfa0202
    Es ist nicht sinnvoll, hier unter irgendeiner anderen "Fragestellung" eine "neue" völlig andere Frage zu´stellen - aus verschiedenen Gründen -. Aber ganz kurz zu deiner Frage: Du kannst unter 25 jahren (das ist gesetzlich geregelt) nicht von zu Hause ausziehen, jedenfalls erhälst du U25 keine öffentliche Unterstützung; bis dahin sind deine Eltern für dich zuständig.

  • haterade
    Nu`habe ich jetzt doch noch mal im I-Netz recherchiert. Vermutlich können "die" dir dann doch auch Stellen außerhalb deines erreichbaren Umfeldes vermitteln, also praktisch einen "Umzug" forcieren: Habe dir mal das Nachfolgende "kopiert" und hoffe, du kannst damit etwas anfangen. Inwiefern etwas davon auf dich zutrifft, weißt nur du.


    "Unzumutbarkeit aus persönlichen Gründen


    Ferner kann sich die Unzumutbarkeit aus persönlichen Gründen auch aus der Fahrtzeit zur Stätte der Beschäftigung ergeben. Jedenfalls unzumutbar sind hier Fahrtzeiten von zweieinhalb Stunden und mehr. Beträgt die tägliche Arbeitszeit weniger als sechs Stunden, können auch Fahrtzeiten von zwei Stunden bereits zur Unangemessenheit führen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn längere Fahrtzeiten unter vergleichbaren Arbeitnehmern in der Region üblich sind.


    Zur Aufnahme einer Beschäftigung außerhalb des oben beschriebenen Pendelbereichs ist unter Umständen auch ein Umzug zumutbar, sofern dem kein wichtiger Grund – beispielsweise familiäre Bindungen – entgegensteht.


    Ein Umzug zur Aufnahme einer Beschäftigung ist zumutbar, wenn nicht zu erwarten ist, dass der Leistungsempfänger innerhalb der ersten drei Monate der Arbeitslosigkeit eine Beschäftigung innerhalb des genannten Pendelbereichs erlangen wird. In der Regel zumutbar ist der Umzug ab dem vierten Monat der Arbeitslosigkeit.


    Eine unzumutbare Beschäftigung aus persönlichen Gründen liegt jedoch nicht allein deswegen vor, weil die Beschäftigung befristet ist. Gleiches gilt, wenn die Beschäftigung nicht im Bereich der Ausbildung oder der bisherigen Tätigkeit des Leistungsempfängers liegt."


    Gruß. Lirafe