Zuverdienst wird 2x angerechnet?

  • Hallo,


    ich hoffe dass das hier noch nirgends steht, ansonsten reicht mir eine Verlinkung zum passenden Thema.

    Folgendes:


    Ich habe bis Dezember letzten Jahres ALG I und ALG II bezogen.
    Seit Dezember habe ich nun einen kleinen Minijob, bei dem ich glatt 200,00 EUR verdiene.
    Da ich auch noch mein Kindergeld bekomme, habe ich ALG II für ab den 01.01.10 abgemeldet, und bekomme es auch nicht mehr.


    Der Freibetrag für Zuverdienste beim ALG I ist 165 EUR, d.h. da werden mir schon 35 EUR abgezogen.
    Der ALG I Betrag (auch der Verminderte) wird ja dann schon im ALG II mit angerechnet.


    Nun habe ich ein Schreiben von der ARGE bekommen, dass ich das Bisschen was ich von denen im Dezember bekommen habe, zurück zahlen soll, da ich ja mit diesem Minijob Einkommen aus einer Tätigkeit bezogen habe.


    Jetzt meine Frage: Ist das denn richtig, das beide Ämter mir den vollen Betrag anrechnen?
    Der Freibetrag beim ALG II sind ja bei 200,00 EUR Verdienst gerade mal 120 EUR, d.h. die würden mir 80 EUR abziehen (so viel habe ich im Dezember gar nicht bekommen!)


    Ergo blieben mir von meine 200 EUR Verdienst gerade mal lächerliche 85 EUR ??
    Da stellt man sich tatsächlich wieder die Frage, warum gehe ich eigentlich Arbeiten... :mad:

  • Also ich kenne nur den Freibetrag von 100, von dem übersteigenden wird 80% abgezogen. Das lässt sich auch über den Arbeitslosengeldrechner ermitteln, der steht irgendwo auf den Seiten hier. Demnach bleiben dir 120 von 200. Steht in den Paragraphen 11 II Nr. 8 und 30 SGB2. Der Freibetrag von 165 ist veraltet. Deine sonstige Darstellung verstehe ich nicht. Wie kann jemand ALGI und ALGII nebeneinander bekommen?

  • Du schreibst.: "Jetzt meine Frage: Ist das denn richtig, das beide Ämter mir den vollen Betrag anrechnen?
    Der Freibetrag beim ALG II sind ja bei 200,00 EUR Verdienst gerade mal 120 EUR, d.h. die würden mir 80 EUR abziehen (so viel habe ich im Dezember gar nicht bekommen!)"


    Wieviel hattest du denn an Einnahmen/Lohn im Dezember?

  • Du schreibst.: "Jetzt meine Frage: Ist das denn richtig, das beide Ämter mir den vollen Betrag anrechnen?
    Der Freibetrag beim ALG II sind ja bei 200,00 EUR Verdienst gerade mal 120 EUR, d.h. die würden mir 80 EUR abziehen (so viel habe ich im Dezember gar nicht bekommen!)"


    Wieviel hattest du denn an Einnahmen/Lohn im Dezember?


    200,oo EUR


    Dekkert
    Wenn man erst vor kurzem Arbeitslos geworden ist, bekommt man ja noch ALG I, das ist aber zum Leben zu wenig... wurde also damals noch mit ALG II aufgestockt.

  • Danke für die Antwort, ALGII stockt I auf. Was es nicht alles gibt.
    Ein spezieller Freibetrag für ALGI widerspricht meinem Verständnis für Rechtlichkeit.
    Wo "mein" Freibetrag steht, nannte ich schon. Unter welchem Paragraph ist denn der 165er zu finden?

  • Anscheinend steht nicht alles im Forum. Oder du findest es nicht. Ich hatte schon mehrfach um Angabe des Gesetzes und der Paragraphen gebeten, und die stehen in deinem Beitrag nicht drin, wiederholt nicht drin. Stattdessen kommen von dir anmaßende Zurechtweisungen. Deine Seite bietet auch keine Paragraphen und kann von wer weiß wann sein. Lass endlich deinen komischen Ton sein und begründe ordentlich.