Hallo,
ich hoffe dass das hier noch nirgends steht, ansonsten reicht mir eine Verlinkung zum passenden Thema.
Folgendes:
Ich habe bis Dezember letzten Jahres ALG I und ALG II bezogen.
Seit Dezember habe ich nun einen kleinen Minijob, bei dem ich glatt 200,00 EUR verdiene.
Da ich auch noch mein Kindergeld bekomme, habe ich ALG II für ab den 01.01.10 abgemeldet, und bekomme es auch nicht mehr.
Der Freibetrag für Zuverdienste beim ALG I ist 165 EUR, d.h. da werden mir schon 35 EUR abgezogen.
Der ALG I Betrag (auch der Verminderte) wird ja dann schon im ALG II mit angerechnet.
Nun habe ich ein Schreiben von der ARGE bekommen, dass ich das Bisschen was ich von denen im Dezember bekommen habe, zurück zahlen soll, da ich ja mit diesem Minijob Einkommen aus einer Tätigkeit bezogen habe.
Jetzt meine Frage: Ist das denn richtig, das beide Ämter mir den vollen Betrag anrechnen?
Der Freibetrag beim ALG II sind ja bei 200,00 EUR Verdienst gerade mal 120 EUR, d.h. die würden mir 80 EUR abziehen (so viel habe ich im Dezember gar nicht bekommen!)
Ergo blieben mir von meine 200 EUR Verdienst gerade mal lächerliche 85 EUR ??
Da stellt man sich tatsächlich wieder die Frage, warum gehe ich eigentlich Arbeiten...